Geschichte

  • 1946

    Der Verband Freier Wohnungsunternehmen (VFW) wird am 24. Juni 1946 in Hamburg gegründet. Zum ersten Vorsitzenden wird Gründungsmitglied Fritz Hermann Frank gewählt.

  • 1948

    Der erste Verbandstag des VFW findet am 20. Mai 1948 in Hamburg statt.

  • 1950

    Die Landesgruppen des Verbandes Freier Wohnungsunternehmen schließen sich bundesweit zusammen.

  • 1958

    Der VFW gründet mit europäischen Immobilienverbänden die Europäische Union der Freien Wohnungsunternehmen U.E.P.C. (Union Européene des Promoteurs-Constructeurs).

  • 1983

    Der VFW fusioniert mit dem Bundesverband Privater Wohnungsunternehmen (BPV) zum BFW, dem Bundesverband Freier Wohnungsunternehmen.

  • 1986

    Der Deutscher Hausbau-Verband (DHV) schließt sich dem BFW an.

  • 1990

    Der BFW veranstaltet den ersten deutsch-deutschen Fachkongress in Berlin.

  • 2000

    Der BFW erweitert sein Handlungsfeld auf den gesamten Immobilienbereich und ändert seinen Namen entsprechend in „Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen“.

  • 2006

    Der BFW veranstaltet erstmals den Deutschen Immobilien Kongress.

  • 2007

    Der BFW eröffnet eine Geschäftsstelle in Brüssel.

  • 2015

    Die BFW-Bundesgeschäftsstelle zieht ins Regierungsviertel nach Berlin-Mitte. Anlässlich des zehnten Deutschen Immobilien Kongresses stärkt der BFW seine Sichtbarkeit durch einen Marken-Relaunch.

Vom Nachkriegsdeutschland bis ins neue Jahrtausend: Der BFW als Interessenvertreter der mittelständische Immobilienbranche

Die Tradition des BFW Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen reicht fast siebzig Jahre zurück. Am 25.6.1946 wurde der „Verband Freier Wohnungsunternehmen“ (VFW) in Hamburg gegründet. Anliegen der zehn Gründungsmitglieder war es, in der Zeit des Wiederaufbaus eine gemeinsame Interessenvertretung selbstständiger Unternehmer aufzubauen. Im Schulterschluss sollte der Wiederaufbau systematisch angepackt, bürokratischen Hemmnissen entgegengetreten und so schnell wie möglich so viel Wohnraum wie möglich geschaffen werden. Diese Devise bestimmte schon den Inhalt der ersten Ausgabe des VFW Informationsdienstes im Jahr 1946. Die Papierknappheit ließ nur eine sehr kleine Auflage zu. Dennoch wurde der Informationsdienst, der sich bald darauf in die „Die Freie Wohnungswirtschaft“ umbenannte, zur Informationsquelle Nummer Eins für die FVW-Mitglieder.

Im Zeichen des Wiederaufbaus

1953 erreichte der Wohnungsbau im Bundesgebiet einen Rekordwert von 515.000 Wohnungen. Einen maßgeblichen Anteil daran hatten die freien Wohnungsunternehmen, die neben der Bestandsverwaltung vor allem im Mietwohnungs- und Sozialen Wohnungsbau tätig waren. Im Zuge des Zweiten Wohnungsbaugesetzes, in dem 1956 die direkte Förderung von Eigentumsmaßnahmen festgeschrieben wurde, nahm auch die Bedeutung der Wohneigentumsbildung zu. Die Immobilienbranche befand sich im Aufwind: Mehr als die Hälfte der heutigen Mitgliedsunternehmen des BFW nahmen in den Fünfzigern ihre Tätigkeit auf.

In seiner Festrede auf dem VFW-Verbandstag 1958 kündigte der damalige Wohnungsbauminister Paul Lücke an, die Wohnungszwangswirtschaft aufzuheben und das Miet- und Wohnungsrecht stufenweise zu liberalisieren. Unter dem Vorzeichen des Lücke-Plans erreichte der wohnungspolitische Liberalisierungskurs im Jahr 1966/67 mit 623.000 neu erstellten Wohnungen einen neuen Höhepunkt.

Die große Wohnungskrise

Dem Bauboom wurde in den siebziger Jahren durch einen starken Anstieg der Baupreise, der Baustoffe sowie der Löhne und Gehälter am Bau ein jähes Ende gesetzt. Hinzu kamen eine restriktive Geldpolitik und verschlechterte politische Rahmenbedingungen. Die Liberalisierung des Mietrechts wurde 1971 aus politischen Gründen abgebrochen und die degressive Abschreibung für den frei finanzierten Wohnungsbau aufgehoben. Die absehbare Folge: Durch den kontinuierlichen Rückgang des gesamten Fertigstellungsvolumens schlitterte die Wohnungswirtschaft in die erste große Krise seit Kriegsende. Um die Konjunktur wieder anzukurbeln, führte die Bundesregierung die degressive Abschreibung im Jahr 1977 wieder ein.

Fusion zum BFW

Um die wohnungswirtschaftlichen Interessen gebündelter und schlagkräftiger durchzusetzen, fusionierte der VFW 1983 mit dem BPV (Bundesverband Privater Wohnungsunternehmen) zum BFW, dem Bundesverband Freier Wohnungsunternehmen. Der Fusion schloss sich 1986 der DHV (Deutscher Hausbau-Verband) an. In der Folge stieg die Mitgliederzahl des fusionierten Spitzenverbandes von 1986 bis 1989 sprunghaft von 600 auf 1.000 Unternehmen. Diese waren neben dem Wohnungsbau und der Wohnungsverwaltung nun auch verstärkt im Gewerbebau und der Gewerberaumverwaltung tätig. Der ursprünglich als Wohnungsbauverband gegründete BFW hatte sich damit endgültig als Verband für die gesamte Immobilienbranche etabliert. Neben seiner zentralen Funktion als Interessenvertreter entwickelte sich der BFW zunehmend zum seiner Mitglieder.

Der Fall der Berliner Mauer markierte auch für den BFW eine bedeutende historische Wende: Bereits 1989 führte der Verband ein großangelegtes Informationsprogramm zur Gründung freier Wohnungsunternehmen und zur Förderung selbstständiger Unternehmen in den neuen Ländern durch. Zudem setzte sich der BFW bei der Bundesregierung für die Schaffung und Verlängerung von Sonderabschreibungen für die neuen Bundesländer ein. Mit der Abschaffung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes wurde 1990 einer langjährigen Forderung des Verbandes entsprochen.

Konjunkturabschwung zur Jahrtausendwende

Im Jahr 2000 änderte der BFW seinen Namen in „Bundesverband der Freien Immobilien- und Wohnungsunternehmen“, um die vielseitigen Tätigkeitsfelder seiner Mitglieder in der Immobilienbranche zu verdeutlichen. Diese spiegeln sich auch in den Arbeitskreisen wieder, die der BFW zu Büro-, Hotel- und Gewerbeimmobilien, zu Seniorenimmobilien, Energie und Bautechnik und zahlreichen weiteren Themen eingerichtet hat.

Die Immobilienbranche befand sich seit mehreren Jahren in einem Konjunkturabschwung, der durch eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen und Verordnungen noch verschärft wurde. Nach der Abschaffung der Eigenheimzulage, der degressiven Afa und der Senkung der Kappungsgrenze fielen die Wohnungsneubaugenehmigungen 2008 mit 146.500 auf einen historischen Nachkriegsstand. Durch die erste Novellierung des Energieeinspargesetzes im Jahr 2009 wurde das Bauen noch komplizierter und teurer. Dennoch erwies sich die deutsche Immobilienwirtschaft während der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise ab 2007 als Stabilitätsanker der deutschen Wirtschaft.

Wohnungsknappheit und teure Baukosten

Seit dem Jahr 2010 zeichnet sich eine zunehmende Wohnungsknappheit und damit einhergehende Kaufpreis- und Mietpreissteigerungen in Ballungsgebieten ab. Der dringend benötigte Neubau von bezahlbaren Wohnungen wird jedoch durch mehrere Novellen der Energieeinsparverordnung sowie steigende Abgaben und Auflagen von Bund, Ländern und Kommunen erschwert. Der Staat wird zum Kostentreiber Nummer eins bei den Baukosten.

Der BFW engagiert sich im „Wohnungsbündnis für bezahlbares Bauen und Wohnen“ des Bundesbauministeriums, um geeignete Maßnahmen für mehr Wohnungsneubau anzuregen. Mit der Einführung der Mietpreisbremse setzt die Bundesregierung jedoch weiter auf Überregulierung. Der aktuelle Kurs des Gesetzgebers zeigt einmal mehr: Eine starke Interessenvertretung für die mittelständische Immobilienbranche ist heute noch genauso wichtig wie im Nachkriegsdeutschland.