Das DIN erarbeitet derzeit die „Deutsche Normungsroadmap Bauen und Gebäude“, eine Art Handlungsrahmen für die Normungsarbeit im DIN. Der BFW hat am 13.07.2017 als Vertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft an der Anhörung im DIN teilgenommen. Die BFW- Stellungnahme, die sich nunmehr auch in Textbestandteilen und Kommentaren des aktualisierten Entwurfs der Normungsroadmap wiederfindet, erhalten Sie unter 170607_Normungsroadmap_Bauen_und_Gebäude_Kommentartabelle_BFW.doc.pdf – Datei ansehen — Datei herunterladen
Stellungnahmen
Stellungnahme zum Entwurf der neuen Stellplatz-, Garagen- und Fahrradabstellplatzsatzung der Landeshauptstadt Dresden
Der BFW Landesverband Mitteldeutschland e.V. hat zum Entwurf zur neuen Stellplatz-, Garagen- und Fahrradabstellplatzsatzung der Landeshauptstadt Dresden Stellung genommen.
BFW Landesverband Mitteldeutschland e.V._Stellungnahme zur Stellplatz-, Garagen- und Fahrradabstellplatzsatzung der Landeshauptstadt Dresden.pdf – Datei ansehen — Datei herunterladenBFW-Stellungnahme zum Gebäudeenergiegesetz (Referentenentwurf vom 23.01.2017)
Ergänzend und vertiefend zu der Stellungnahme der BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland weist der BFW, als Vertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft, dessen Mitglieder für 50 Prozent des Wohnungsneubaus und 30 Prozent des Neubaus von Wirtschaftsgebäuden in den Ballungszentren Deutschlands stehen, auf folgende Punkte hin:
- Leistungsfähigkeit ist neben Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen.
- Verletzung des „geltenden Wirtschaftlichkeitsgebotes“.
- Berechnungen zum EFH 55 Standard basieren auf europarechtswidrigen Grundlagen.
Die vollständige Stellungnahme erhalten Sie unter folgenden Link:
Stellungnahme zum Entwurf zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm- TA Lärm)
Der BFW hat zum Entwurf zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) Stellung genommen.
Der Entwurf konkretisiert die immissionsrechtlichen Anforderungen für den neuen Baugebietstyp „Urbanes Gebiet“ gem. § 6a BauNVO-E, so dass hierzu nunmehr eine abschließende Bewertung möglich ist.
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