Dresden, 18.04.2023. Nicht technologieoffen, nicht praxistauglich und erst recht nicht nachhaltig – dies sind die Hauptkritikpunkte des BFW Landesverbandes Mitteldeutschland e. V. am vorliegenden Gesetzesentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Entgegen seiner Zielsetzung leiste dieser keinen wesentlichen Beitrag zu einem klimagerechten und treibhausneutralen Gebäudebestand. Als Interessenvertretung der mittelständischen Immobilienwirtschaft in Mitteldeutschland kritisiert der BFW Landesverband zum einen, dass die Komplexität der Regelungen gegenüber den Vorentwürfen erneut zugenommen habe, ohne dass sich die praktische Realisierbarkeit verbessert hätte, und zum anderen, dass entscheidende Fragen bei der Umsetzung noch immer nicht geklärt seien.
Zu den offenen Punkten gehöre beispielsweise, wie die notwendigen Investitionen finanziert werden sollen und wer dabei welche Lasten zu tragen habe. „Pauschale Minister-Versprechen, wonach keiner überfordert werden soll, reichen bei weitem nicht aus“, so Dr. Ingo Seidemann, Vorstandsvorsitzender des BFW Mitteldeutschland. Stattdessen erwarten die Betroffenen eindeutige Aussagen zu den Details bei Förderungen und Finanzierungen.
Sowohl Eigentümer von Immobilien als auch deren Mieter benötigen unbedingt Planungssicherheit. „Was weder wirtschaftlich noch sozial tragfähig ist, kann auch nicht nachhaltig sein“, betont Dr. Ingo Seidemann. Betriebsverbote für funktionierende Heizkessel lehnt die mittelständische Immobilienwirtschaft in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ebenso ab wie eine teure Austauschpflicht intakter Heizungsanlagen. Dadurch werde die ohnehin angespannte Investitionskraft der Immobilieneigentümer zusätzlich geschwächt.
Außerdem müsse es bundeseinheitliche Regelungen geben. Der Vorstandsvorsitzende des Landesverbandes befürchtet, dass eine Länderöffnungsklausel zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen führe. Außerdem müsse das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung schnell vorangebracht werden. Mit ihm bestehe die Chance, dass in den Kommunen eine flächendeckende Wärmeversorgung durch erneuerbare Energien ohne den ordnungsrechtlichen Zwang zum Austausch von Heizungsanlagen sichergestellt werden kann.
Aus Sicht des BFW Mitteldeutschland seien Druck und Verbote ohnehin kein erfolgversprechender Weg bei der Durchsetzung klimaschonender Maßnahmen. Vielmehr komme es bei einer so umfassenden Aufgabe wie der klimagerechten Umgestaltung des Gebäudebestands darauf an, alle Beteiligten mitzunehmen und niemanden zu überfordern. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass gut gemeinte Lösungsansätze ins Gegenteil umschlagen. „Keine Frage: Klimaschutz ist eines der wichtigsten Themen unserer Zeit, die dafür notwendigen Maßnahmen sollten aber möglichst durch Motivation für eigenverantwortliches Handeln anstelle jeglicher Form demotivierenden Zwanges erfolgen“, so Dr. Ingo Seidemann.
Dem BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen als Interessenvertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft gehören derzeit rund 1.600 Mitgliedsunternehmen an. Als Spitzenverband wird der BFW von Landesparlamenten und Bundestag bei branchenrelevanten Gesetzgebungsverfahren angehört. Die Mitgliedsunternehmen stehen für 50 Prozent des Wohnungs- und 30 Prozent des Gewerbeneubaus. Sie prägen damit entscheidend die derzeitigen und die zukünftigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Mit einem Wohnungsbestand von 3,1 Millionen Wohnungen verwalten sie einen Anteil von mehr als 14 Prozent des gesamten vermieteten Wohnungsbestandes in der Bundesrepublik. Zudem verwalten die Mitgliedsunternehmen Gewerberäume von etwa 38 Millionen Quadratmetern Nutzfläche. Der BFW Landesverband Mitteldeutschland e. V. vertritt Immobilienunternehmen aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Er versteht sich als Branchenverband seiner überwiegend mittelständischen Bauträger, Projektentwickler, Bestandshalter und Immobiliendienstleister.