Bundeskabinett bremst Wohnungswirtschaft mit CO2-Kostenteilung und Vorkaufsrecht aus

Berlin, 24.05.2022. Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen lehnt die Gesetzentwürfe zur Kostenteilung bei der CO2-Abgabe und zum kommunalen Vorkaufsrecht als nicht zielführend ab. Die Gesetzentwürfe sollen morgen im Bundeskabinett beraten und entschieden werden.

„Beide Gesetze erreichen nicht ihr Ziel, schlimmer noch, sie verkomplizieren die Lage am Wohnungsmarkt. Weder wird das Klima erheblich geschont, noch entstehen neue Wohnungen durch Eingriffe in das Eigentumsrecht. Am Ende schwächt beides die Investitionskraft. So wird das Ziel der Bundesregierung von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr konterkariert“, erklärte BFW-Präsident Dirk Salewski in Berlin.

CO2 Aufteilung ein Bürokratiemonster

„Das Stufenmodel der Kostenteilung bei der CO2-Abgabe ist ein bürokratisches Monster mit kaum oder nur geringer Lenkungswirkung. Durch die Aufteilung der CO2-Kosten sinkt bei Mieterinnen und Mietern die Motivation, den eigenen Verbrauch zu drosseln. Ziel der CO2-Bepreisung ist, den tatsächlichen Verbrauch fossiler Treibhausgase zu verringern. Der Vermieter hat auf den Energieverbrauch durch das Verhalten der Mieter keinen Einfluss“, so Salewski.

„Das Gegenteil von gut ist bekanntlich gut gemeint. Hier soll von dem Stufenmodell eine Lenkungswirkung ausgehen, um Energie zu sparen. Am Ende zahlen aber alle drauf – Vermieter und Mieter. Maximaler bürokratischer Aufwand und mit etwas Glück, minimaler Nutzen durch etwas Einsparung. Das ist nicht der große Wurf“, stellte der BFW Präsident Salewski fest.

Gemeindliches Vorkaufsrecht ineffektiv und teuer

„Der Gesetzentwurf zur Wiederherstellung des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten lässt nicht mehr Wohnungen entstehen und zudem werden Steuergelder sinnlos vergeudet. Anstatt sich jetzt mit solchen Gesetzentwürfen zu verzetteln, sollten wir uns auf unser gemeinsames Ziel fokussieren, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen“, erklärte BFW-Präsident Salewski.

„Denn der Gesetzentwurf schafft vor allem eins: Mehrkosten für den Steuerzahler. Das Geld ließe sich effektiver einsetzen für energieeffizienten Neubau oder die Entwicklung innovativer Projekte des sozialen Wohnungsbaus“, so Salewski weiter.

 

Dem BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen als Interessenvertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft gehören derzeit rund 1.600 Mitgliedsunternehmen an. Als Spitzenverband wird der BFW von Landesparlamenten und Bundestag bei branchenrelevanten Gesetzgebungsverfahren angehört. Die Mitgliedsunternehmen stehen für 50 Prozent des Wohnungs- und 30 Prozent des Gewerbeneubaus. Sie prägen damit entscheidend die derzeitigen und die zukünftigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Mit einem Wohnungsbestand von 3,1 Millionen Wohnungen verwalten sie einen Anteil von mehr als 14 Prozent des gesamten vermieteten Wohnungsbestandes in der Bundesrepublik. Zudem verwalten die Mitgliedsunternehmen Gewerberäume von ca. 38 Millionen Quadratmetern Nutzfläche.

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