Gesamte sächsische Wohnungs- und Immobilienwirtschaft interveniert gegen Mietpreisbremse und fordert Rückkehr zu faktenbasierter Sachpolitik

Abstrafung bezahlbaren Wohnraum bietender Vermieter +++ Politschach zu Lasten des ländlichen Raumes und der Mieter +++ faktenbasierter Dialog nötig

Dresden. Sämtliche Verbände der sächsischen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft:

  • BFW – Bundesverband der Freien Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Landesverband Mitteldeutschland e.V.
  • Haus & Grund Sachsen e.V.
  • Immobilienverband Deutschland IVD Verband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen Region Mitte-Ost e.V.
  • VSWG Verband der Sächsischen Wohnungsgenossenschaften e. V.
  • vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e. V.

wenden sich einhellig gegen die Bestrebungen der Landesregierung Sachsens zur Einführung einer Mietpreisbremse in Dresden und Leipzig auf Grundlage des Koalitionsvertrages, die insbesondere von Seiten der SPD und der Grünen aus rein wahltaktischen, ideologischen Gründen forciert wird. Die Marktzahlen und Fakten geben ein anderes Bild: Es ist ausreichend Wohnraum auch in den sächsischen Metropolen vorhanden. Die Verbände zeigen sich erstaunt über die Aufkündigung einer über seit Jahren auf Zahlen und Fakten basierten einvernehmlichen Zusammenarbeit.

So belegen sogar die offiziellen Zahlen der Stadt Leipzig einen historischen Rückgang der Mietbelastungsquote auf 29 % – unvergleichlich niedrig für eine Großstadt im Bundesmaßstab (bspw. Berlin 41 %, Frankfurt 40 %). Nach gängiger Auffassung sollte die Mietbelastung ein Drittel des Haushalteinkommens nicht übersteigen. Ebenso zeigen alle Daten der Immobilienverbände, dass sowohl in Dresden (je nach Mitgliedsunternehmen von 3 bis 6 %) als auch in Leipzig (4 bis 7 %) genügend Wohnungen leer stehen und zudem große Wohnraummengen in Bau und Planung sind: Insgesamt ca. 15.000 Wohnungen für Dresden und ca. 20.000 Wohnungen für Leipzig. Auch ein durch die Landesregierung beauftragtes Gutachten von empirica AG kam zum eindeutigen Schluss, dass in Leipzig und Dresden keine angespannten Wohnungsmärkte herrschen und zu erwarten sind.

Durch eine Mietpreisbremsen-Verordnung – unterstellt, es gäbe Wohnraumknappheit in Sachsen – wird kein zusätzlicher Wohnraum geschaffen. Vielmehr wird die Investitionsbereitschaft, insbesondere bei den privaten Vermietern, sinken. Das heißt, die vermeintliche Wohnungsknappheit würde durch die Mietpreisbremse nicht beseitigt, sondern erst geschaffen.

Die andauernde politische Fokussierung auf das Mietrecht bzw. die Miethöhe verkennt die in den vergangenen Jahren stetig steigende Preisentwicklung der Baukosten und der Verbraucherpreise, aber auch die stetig steigenden gesetzlichen Anforderungen. Eine Refinanzierung wird für die Mitgliedsunternehmen der Verbände immer schwieriger. Corona wird die Situation mit Sicherheit noch verschärfen. Dieser politische Kurs bedeutet mittelfristig: Wohnungsneubau unterbleibt und die Mieter haben das Nachsehen.

Die Verbände befürchten einen Glaubwürdigkeitsverlust der Politik. Entscheidungen dürfen nicht entgegen einer klaren Faktenlage getroffen werden. Die sächsische Wohnungs- und Immobilienwirtschaft fordert deshalb eine Rückkehr zu einer faktenbasierter Sachpolitik und den Verzicht auf eine Mietpreisbremse. Eine Mietpreisbremse würde das ohnehin niedrige Mietniveau der sächsischen Großstädte festschreiben und verbietet sich aus nachfolgenden Gründen:

  1. Sie richtet sich gegen den ländlichen Raum – das Nivellieren selbst der geringsten Mietdifferenz ruft geradezu zur Abwanderung vom Lande auf.
  2. Gleichzeitig schränkt eine Mietpreisbremse ohne Not die Investitionsfähigkeit der Vermieter und Immobilienunternehmen für Sanierungen und Neubau ein, die seit Jahren erhöhte Bau-, Planungs-, und Genehmigungskosten schultern müssen.
  3. Sie verstärkt zudem die Unsicherheit für Investitionen in Neubau, weil kein Investor und Eigentümer sicher ist, ob Politik evidenzbasiert handelt und heute getroffene Neubauentscheidungen morgen noch wirtschaftlich sind.
  4. Sie verringert nachhaltig die Leistungsfähigkeit der organisierten Immobilienwirtschaft und der privaten Hauseigentümer beim erforderlichen Umbau der Bestände zur Erreichung der ehrgeizigen Klimaziele.
  5. Sie wird aus eingangs genannten Gründen einer juristischen Anfechtung nicht standhalten.

Die Mieten sind der Preis des Wohnens, der sich aus den Kosten ableitet. Mieten bezahlbar zu halten bedeutet, die Kosten des Wohnens und Bauens zu begrenzen. Die größten Kostentreiber liegen außerhalb der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft – Energie, Baukosten, Steuern, Abgaben. Um bezahlbares Wohnen in Sachsen weiterhin zu sichern, bedarf es einer konzertierten Anstrengung aller Kräfte, kein gegeneinander Ausspielen. Mit der Einführung einer Mietpreisbremsen-Verordnung würde die große Mehrheit der sächsischen Vermieter bestraft werden, die viele Jahre lang bezahlbaren Wohnraum im Bestand und beim Neubau zur Verfügung gestellt haben bzw. nach wie vor stellen.

 

Pressekontakt:

Michael Rücker
IMMOCOM
0341 697 777 0
ruecker@immocom.com

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