Berlin, 01.06.2021. Mit großem Unverständnis reagiert der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen auf die von der Bundesregierung ab dem kommenden Jahr geplante Kostenteilung beim CO2-Preis. „Auch wenn jetzt ein Gesetzentwurf vorliegt, sind wichtige Detailfragen weiterhin ungeklärt. Niemand im Parlament konnte sich bisher ernsthaft mit dem Thema auseinandersetzen. Experten aus der Praxis wurden nicht gehört. Zudem wird durch die Neuregelung die Steuerungswirkung der CO2-Bepreisung halbiert“, erklärte BFW-Präsident Andreas Ibel in Berlin.
„Der legislative Schnellschuss der Bundesregierung wird im Chaos enden. Es ist völlig unklar, wie die Kostenteilung zwischen Mietenden und Vermietenden technisch umgesetzt werden soll. Wer eine Gas-Etagenheizung hat, muss seinem Vermieter künftig die Hälfte der Verbrauchskosten in Rechnung stellen. Aber wie? Es entsteht ein enormer Aufwand. Union und SPD schaffen auf den letzten Metern ihrer Amtszeit ein neues Bürokratiemonster“, so Ibel weiter. Der BFW-Präsident verweist darauf, dass es zu der Neuregelung nicht einmal eine schriftliche Verbändeanhörung gegeben hat.
„Vermietern werden Verbrauchskosten auferlegt, die sie nicht steuern können. Gleichzeitig will die Bundesregierung für Mieterinnen und Mieter den Anreiz reduzieren, Energie einzusparen. Damit läuft die Regelung dem Klimaschutz völlig zuwider“, betonte Ibel. Er spricht sich dafür aus, bei der CO2-Umlage nach dem Verursacher-Prinzip vorzugehen: „Wer beim Heizen das Fenster offenlässt, kann nicht belohnt werden, in dem der Vermieter die Hälfte der Kosten für diese Energieverschwendung trägt. Der Anreiz zum Energiesparen wird ad absurdum geführt“, erklärte der BFW-Präsident. „Beim Autofahren steuert ja auch der Benzinpreis, ob und wie viel gefahren wird. Und den trägt auch nicht der Autohersteller, sondern der Fahrer selbst“, so Ibel.
Dem BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen als Interessenvertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft gehören derzeit rund 1.600 Mitgliedsunternehmen an. Als Spitzenverband wird der BFW von Landesparlamenten und Bundestag bei branchenrelevanten Gesetzgebungsverfahren angehört. Die Mitgliedsunternehmen stehen für 50 Prozent des Wohnungs- und 30 Prozent des Gewerbeneubaus. Sie prägen damit entscheidend die derzeitigen und die zukünftigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Mit einem Wohnungsbestand von 3,1 Millionen Wohnungen verwalten sie einen Anteil von mehr als 14 Prozent des gesamten vermieteten Wohnungsbestandes in der Bundesrepublik. Zudem verwalten die Mitgliedsunternehmen Gewerberäume von ca. 38 Millionen Quadratmetern Nutzfläche.