Berlin, 15.04.2021. Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen und der BFW Landesverband Mitteldeutschland begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel. Das oberste deutsche Gericht hat die spezielle Mietpreisregulierung in der Hauptstadt (MietenWoG Bln) für nichtig erklärt. „Nun ist Rechtsklarheit für Mieter und Vermieter gleichermaßen geschaffen worden“, erklärte BFW-Präsident Andreas Ibel. Gleichzeitig betont er aber auch die soziale Verantwortung der Vermieter: „Bei jetzt fällig werdenden Mietnachzahlungen appellieren wir an alle Marktteilnehmer, sozial verantwortlich zu handeln“, so Ibel.
Der BFW-Präsident sagte: „Die Karlsruher Richter haben die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Mietrecht in vollem Umfang bestätigt. Das ist ein wichtiges Signal für die mittelständische Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, die auf Planungs- und Investitionssicherheit angewiesen ist. Verlässliche, stabile und bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen ermöglichen es, auch in Zukunft bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Ein mietrechtlicher Flickenteppich wäre Gift für Mieterinnen und Mieter sowie für die Unternehmen“. In Berlin habe sich bereits gezeigt, wie negativ sich der Mietendeckel auf das Wohnungsangebot auswirkt, so Ibel.
Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könnte dazu führen, dass Vermieter in Berlin nun Geld von ihren Mieterinnen und Mietern nachfordern. BFW-Präsident Ibel plädiert in diesem Zusammenhang für sozial ausgewogene, partnerschaftliche Lösungen: „Niemand wird einfach Menschen aus ihrer Wohnung werfen, gerade jetzt in Zeiten der Corona-Pandemie. Die Mitgliedsunternehmen des BFW sind Partner ihrer Mieter und werden in vielen Fällen gemeinsam außergerichtliche Lösungen finden. Mit langwierigen Gerichtsverfahren ist niemandem geholfen“, betonte Ibel.
Dem BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen als Interessenvertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft gehören derzeit rund 1.600 Mitgliedsunternehmen an. Als Spitzenverband wird der BFW von Landesparlamenten und Bundestag bei branchenrelevanten Gesetzgebungsverfahren angehört. Die Mitgliedsunternehmen stehen für 50 Prozent des Wohnungs- und 30 Prozent des Gewerbeneubaus. Sie prägen damit entscheidend die derzeitigen und die zukünftigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Mit einem Wohnungsbestand von 3,1 Millionen Wohnungen verwalten sie einen Anteil von mehr als 14 Prozent des gesamten vermieteten Wohnungsbestandes in der Bundesrepublik. Zudem verwalten die Mitgliedsunternehmen Gewerberäume von ca. 38 Millionen Quadratmetern Nutzfläche.