Berlin, 22. März 2020. „Die mittelständischen Immobilienunternehmer und Vermieter sind derzeit in vielfachen Gesprächen mit ihren Mietern. Wo Einkommensverlusten durch die Corona-Folgen vorliegen, ist unser oberstes Ziel, die bestehenden Mietverhältnisse mit vereinten Kräften fortzusetzen. Dabei gilt es, individuelle Lösungen für Betroffene bis zur Wirkung staatlicher Hilfsmaßnahmen zu geben. Eine pauschale Stundung aller Mietzinszahlungen für sechs bis zwölf Monate würde die Immobilienbranche, die jeden zehnten Arbeitsnehmer in Deutschland beschäftigt, aber in die Knie zwingen.“ warnt Andreas Ibel, Präsident des BFW Bundesverbandes freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, heute in Berlin.
Ibel bezog sich auf eine Gesetzesvorlage der Ministerien für Justiz, Inneres und Wirtschaft, die am Montag vom Bundeskabinett beschlossen werden soll. Das darin aufgeführte Kündigungsmoratorium vernachlässigt die Pflicht der Mieter, sich bei Corona-bedingten Einkommensausfällen um staatliche Hilfe zu bemühen. Stattdessen sollen ausstehende Mietzinszahlungen von bis zu zwölf Monaten für zwei Jahre gestundet werden können. Diese Zeiträume sind mit den bisherigen Verlautbarungen zu den Auswirkungen der Pandemie nicht überein zu bringen.
Stabilitätsanker sichern, statt lösen
„Die richtige Maxime der Bundesregierung „Was immer es braucht“ muss schon ganz vorne bei den Zahlungsströmen ansetzen! Mieter und Eigentümer brauchen reale finanzielle Unterstützung. Gerade mit Blick auf die Zeit nach der Pandemie gilt es jetzt, den betroffenen Mietern zielgenau zu helfen, ohne das wirtschaftliche Risiko allein auf den Vermieter zu übertragen und eine wirtschaftliche Kettenreaktion auszulösen“, so Ibel.
Hierfür sind drei Punkte ausschlaggebend:
- Ein Kündigungsausschluss muss die Bemühung des Mieters um die bereitstehenden staatlichen Hilfen wie das Wohngeld voraussetzen.
- Der Corona-bedingte Einkommensverlust muss vom Mieter nachgewiesen werden. Die Miete wird anteilig dem Einkommensverlust bis zur Gewährung von staatlicher Hilfe gestundet.
- Das Kündigungsmoratorium sollte von sechs auf drei Montage begrenzt werden.
- Darüber hinaus ist es dringend geboten, den Zugang zum Wohngeld zu vereinfachen und zu digitalisieren. Aufgrund der oft langwierigen Antragsbewilligung sollte das Wohngeld als Vorschuss geleistet werden.
Dem BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen als Interessenvertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft gehören derzeit rund 1.600 Mitgliedsunternehmen an. Als Spitzenverband wird der BFW von Landesparlamenten und Bundestag bei branchenrelevanten Gesetzgebungsverfahren angehört. Die Mitgliedsunternehmen stehen für 50 Prozent des Wohnungs- und 30 Prozent des Gewerbeneubaus. Sie prägen damit entscheidend die derzeitigen und die zukünftigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Mit einem Wohnungsbestand von 3,1 Millionen Wohnungen verwalten sie einen Anteil von mehr als 14 Prozent des gesamten vermieteten Wohnungsbestandes in der Bundesrepublik. Zudem verwalten die Mitgliedsunternehmen Gewerberäume von ca. 38 Millionen Quadratmetern Nutzfläche.