BFW warnt vor wirtschaftlicher Kettenreaktion: „Wohngeld-Verfahren muss jetzt vereinfacht und beschleunigt werden!“

Berlin, 2. April 2020. „Die Solidarität zwischen Vermietern und Wohnungsmietern darf nicht durch falsche Schwerpunktsetzung auf die Probe gestellt werden. Wenn die Wohngeld-Bewilligung nicht funktioniert, droht eine wirtschaftliche Kettenreaktion, die noch lange nach der Krise spürbar sein wird. Aktuelle Berichte zeugen von einer beunruhigenden Entwicklung: In manchen Wohngeldstellen zeichnet sich eine Verfünffachung der Anträge bei sinkenden Personalkapazitäten ab“, warnt Andreas Ibel, Präsident des BFW Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, heute in Berlin.

 

„Gefragt sind hier vor allem die Länder“, betont Ibel: „Diese müssen die Wohngeldbehörden vor Ort in die Lage versetzen, die vielen Neuanträge und Weiterbewilligungen rasch und unbürokratisch zu bearbeiten, damit das Wohngeld schnell ausgezahlt werden kann. Deshalb ist es wichtig, dass die Länder die Wohngeldsachbearbeitung jetzt als systemrelevante Tätigkeit einstufen. So können wir die Arbeit der Wohngeldbehörden sichern und drastische finanzielle Auswirkungen für Mieter und Vermieter verhindern!“

 

Ibel plädiert dabei für einen zeitlich befristeten Wegfall der Gegenprüfung sowie für eine Aussetzung und Verschiebung des Datenabgleichs auf das kommende Jahr. Zentral sei auch eine befristete Vereinfachung des Antragsverfahrens.

 

Hierzu gibt es bereits sinnvolle Vorschläge aus der Praxis: So könnten die Wohngeldbehörden bei Entscheidungen auf Nachweise verzichten, solange die Infektionsschutzverordnung des jeweiligen Bundeslandes gilt. Um Risiken zu minimieren, könnte der Bewilligungszeitraum in diesen Fällen auf sechs bis neun Monate verkürzt werden. Bei den vereinfachten Verfahren mit gekürzten Bewilligungszeiträumen sollte im Regelfall auf eine Plausibilitätsprüfung verzichtet werden. Fehlerhafte Auszahlungen, die durch das vereinfachte Verfahren entstehen, könnten durch einen nachgeholten Datenabgleich im kommenden Jahr nachträglich überprüft werden.

 

 

Dem BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen als Interessenvertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft gehören derzeit rund 1.600 Mitgliedsunternehmen an. Als Spitzenverband wird der BFW von Landesparlamenten und Bundestag bei branchenrelevanten Gesetzgebungsverfahren angehört. Die Mitgliedsunternehmen stehen für 50 Prozent des Wohnungs- und 30 Prozent des Gewerbeneubaus. Sie prägen damit entscheidend die derzeitigen und die zukünftigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Mit einem Wohnungsbestand von 3,1 Millionen Wohnungen verwalten sie einen Anteil von mehr als 14 Prozent des gesamten vermieteten Wohnungsbestandes in der Bundesrepublik. Zudem verwalten die Mitgliedsunternehmen Gewerberäume von ca. 38 Millionen Quadratmetern Nutzfläche.

 

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