BFW zu Wohngeld-Erlass und KfW-Schnellkredite: „Richtige Maßnahmen zur richtigen Zeit!“

Berlin, 8. April 2020. „Der Wohngeld-Erlass und die neuen KfW-Schnellkredite sind wichtige und richtige Bausteine bei der Bewältigung der Corona-Krise. Hier wird der von uns vorgeschlagenen Weg bestätigt: Jetzt gilt es, bestehende Regelungen zu vereinfachen, zu digitalisieren und – im Dialog mit der Praxis – bei vorhandenen Instrumenten nachzusteuern“, sagte Andreas Ibel, Präsident des BFW Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, heute in Berlin.

 

Ibel verwies hierbei auf den Notfallplan der Bundesregierung zum Wohngeld, den das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat an die zuständigen Länder weitergeleitet hat. Demnach können Mieter und Wohnungseigentümer, die in der eigenen Wohnung leben, nun einen formlosen Wohngeldantrag per E-Mail oder Telefon stellen. Für ihre Bedürftigkeit müssen sie künftig weniger Nachweise erbringen, deren Plausibilität wird weniger hart geprüft. „Das vereinfachte Antrags-Verfahren und die Möglichkeit, Vorschüsse für bis zu drei Monate ausgezahlt zu bekommen, sind richtige Maßnahmen zur richtigen Zeit. Das wirtschaftliche Risiko für Corona-bedingte Einkommensausfälle darf nicht allein auf den Schultern der Vermieter abgeladen werden. Jetzt sind die Bundesländer gefragt, die Notverordnung schnellstmöglich umzusetzen“, so Ibel.

 

Darüber hinaus hat die Bundesregierung ein Sonderprogramm für KfW-Schnellkredite in der Höhe von bis zu drei Monatsumsätzen aufgelegt. Die staatliche Förderbank KfW übernimmt dabei 100 Prozent des Ausfallrisikos, eine lange Prüfung ist nicht mehr vorgesehen. „Damit erhalten gesunde mittelständische Unternehmen, die erst durch die Corona-Folgen in finanzielle Bedrängnis geraten sind, eine rasche und wichtige Liquiditätshilfe“, so BFW-Präsident Ibel. „Klar ist aber auch: Wir müssen weiter genau analysieren, wie das Kündigungsmoratorium wirkt und wo sich Risiken sammeln, um entsprechend nachjustieren zu können.

 

 

 

Dem BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen als Interessenvertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft gehören derzeit rund 1.600 Mitgliedsunternehmen an. Als Spitzenverband wird der BFW von Landesparlamenten und Bundestag bei branchenrelevanten Gesetzgebungsverfahren angehört. Die Mitgliedsunternehmen stehen für 50 Prozent des Wohnungs- und 30 Prozent des Gewerbeneubaus. Sie prägen damit entscheidend die derzeitigen und die zukünftigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Mit einem Wohnungsbestand von 3,1 Millionen Wohnungen verwalten sie einen Anteil von mehr als 14 Prozent des gesamten vermieteten Wohnungsbestandes in der Bundesrepublik. Zudem verwalten die Mitgliedsunternehmen Gewerberäume von ca. 38 Millionen Quadratmetern Nutzfläche.

 

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