Die Einnahmen der Länder durch die Grunderwerbssteuer sind 2019 auf einen neuen Rekordwert von 15,8 Milliarden Euro geklettert. Das ist laut Angaben des Bundesfinanzministeriums ein Anstieg von rund 12,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Unter den Ländern ist Berlin mit einem Anstieg von 37 Prozent Spitzenreiter. Bundesweit haben sich die Einnahmen durch die Grunderwerbssteuer seit 2010 verdreifacht.
Zeche zahlen Mieter und Käufer
„Während der Mangel an bezahlbarem Wohnraum immer größer wird, treiben die Länder die Wohnkosten weiter in die Höhe. Es ist ein Skandal, dass sich die Länder im Wettlauf um die höchste Grunderwerbssteuer überbieten“, kritisierte BFW-Präsident Andreas Ibel heute in Berlin.
Die Grunderwerbssteuer fällt beim Immobilienkauf an und wird seit 2006 durch die einzelnen Bundesländer festgelegt. Seitdem wurde sie von den Ländern insgesamt 27 Mal erhöht. Ibel: „Die Zeche zahlen nicht nur die Käufer, sondern auch die Mieter: Höhere Grunderwerbssteuern treiben über den Anstieg der Kaufnebenkosten auch die Mieten in die Höhe!“
Berlin: Einnahmen durch Grunderwerbssteuer steigen 37 Prozent
Den höchsten Grunderwerbssteuer-Rekord verzeichnet Berlin: Hier sind die Einnahmen durch die Grunderwerbssteuer seit 2018 um 37 Prozent gestiegen. „Umso absurder ist, dass der Berliner Senat die Mieten mit dem Mietendeckel begrenzen und senken will – und zwar einseitig auf Kosten von Vermietern und Investoren. Schließlich treibt der Senat höchstselbst die Mieten mit der Grunderwerbssteuer immer weiter nach oben!“
Auch das Baukindergeld werde mit der steigenden Grunderwerbssteuer ad absurdum geführt, so Ibel weiter: „Was der Bund dem Bürger in die linke Tasche steckt, ziehen ihm die Länder wieder aus der rechten Tasche raus. Mit dem Steuerwettlauf bei der Grunderwerbssteuer konterkariert die Politik ihr eigenes Ziel, den Erwerb von Eigentum und somit einer Altersvorsorge zu fördern.“
Schmerzgrenze für Mittelschicht erreicht
Neben der Grunderwerbssteuer müssen Immobilienkäufer Notarkosten von zwei Prozent und Maklergebühren von bis zu 7,14 Prozent zahlen. Insgesamt können so beim Kaufpreis einer Immobilie von 500.000 Euro zusätzliche Nebenkosten von 80.000 Euro entstehen. „Da ist bei der Mittelschicht die Schmerzgrenze erreicht – zumal die Kaufnebenkosten nicht über einen Kredit finanziert werden können“, so Ibel.
Ibel verwies auf die Empfehlung einer Steuerreformkommission aus dem Jahr 1983: Bereits damals hatten die Experten festgestellt, dass ein Grunderwerbssteuersatz von maximal zwei bis drei Prozent gesamtwirtschaftlich vertretbar ist. Ibel resümierte: „Damals wie heute gilt: Die Grunderwerbssteuer muss bundesweit endlich wieder auf ein investitionsfreundliches Niveau gesenkt werden, damit wir mehr bezahlbaren Wohnraum für alle Menschen schaffen können! Leider sind unsere diesbezüglichen Vorschläge, etwa für eine Befreiung der Grunderwerbssteuer beim Ersterwerb einer Immobilie, in den Schubladen der Ministerien verschwunden.“
Die Grunderwerbssteuer (GrESt) fällt beim Erwerb eines Grundstücks oder Gebäudes an und wird seit 2006 von den Bundesländern erhoben. Seitdem haben fast alle Bundesländer die Grunderwerbssteuer erhöht. Der herkömmliche Satz von 3,5 Prozent gilt nur noch in Bayern und Sachsen. Aktuell liegt die Grunderwerbssteuer in Hamburg bei 4,5 Prozent und in Baden-Württemberg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz sowie Sachsen-Anhalt bei 5 Prozent. In Berlin und Hessen fallen 6 Prozent an; in Saarland, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und nun auch in Thüringen der Spitzensatz von 6,5 Prozent.
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