„Das Statistische Bundesamt hat einen alarmierenden Anstieg bei den Baupreisen vermeldet. Die Realität ist sogar noch düsterer, da der klassische Baupreisindex die tatsächliche Kostenentwicklung gar nicht abbildet. Ordnungsrechtliche Vorgaben und gestiegene Qualitätsansprüche sind hier noch nicht eingerechnet. Die Kos-tensteigerungen sind also weitaus höher! Voraussetzungen für bezahlbares Wohnen ist aber bezahlbares Bauen – und das ist bei diesem Kostenanstieg kaum noch möglich“, warnte Andreas Ibel, ehrenamtlicher BFW-Präsident und Projektentwickler, angesichts der heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen vom Mai 2019.
Demnach sind die Baukosten im Mai 2019 gegenüber Mai 2018 um 4,7 % angestiegen. Die Preise für Rohbauarbeiten stiegen in diesem Zeitraum um 5,2 %. Den größten Anteil machen hier die Betonarbeiten (+ 5,3 %) und die Mauerarbeiten (+5,5 %) aus. Bei den Ausbauarbeiten stiegen die Preise im Mai 2019 gegenüber dem Vorjahr um 4,2 %. Instandhaltungsarbeiten an Wohngebäuden (ohne Schönheitsreparaturen) verteuerten sich im Mai 2019 um 4,3 % gegenüber dem Vorjahr.
„Zusätzlich zu den gestiegenen Baupreisen treibt der wuchernde Regulierungsdschungel die Gestehungskosten weiter in die Höhe“, so Ibel: „Die Zahl der Bauvorschriften hat sich seit dem Jahr 1990 auf 20.000 vervierfacht. Die Vorgaben zum Lärm- und Brandschutz, zur Energieeinsparverordnung und Barrierefreiheit widersprechen sich teils gegenseitig und machen jedes Gewerk zur Wissenschaft!“
Einen weiteren Grund für die steigenden Gestehungskosten zeigt die aktuelle Umfrage unter den mittelständischen Mitgliedsunternehmen des BFW, die für rund 50 Prozent des Wohnungsneubaus in Deutschland verantwortlich sind: „In unserer aktuellen Mitgliederumfrage haben rund 80 % der befragten Unternehmen angegeben, dass es immer schwieriger wird, Fachplaner und Baufirmen zu finden. Dieser Mangel an freien Kapazitäten auf dem Markt verzögert den Bauprozess und treibt die Kosten weiter in die Höhe“, erklärt Ibel.
Ibel weiter: „Hier zeigen sich die Versäumnisse der Politik aus den vergangenen Jahren. Sowohl die Bau- als auch die Immobilienwirtschaft benötigt dringend stabile und langfristige Rahmenbedingungen und Planungssicherheit, damit sie die notwendigen Investitionen in die Ausbildung von Nachwuchs vornehmen kann. Das geht nur, wenn die Vorschriften von Bund, Ländern und Kommunen an die Immobilienbranche nicht permanent geändert und verschärft werden!“
Ibel begrüßte den Bundesratsbeschluss zur Einführung der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsbau als ein gutes, zusätzliches Instrument. Dennoch sei eine rasche Evaluation der Baukostengrenze dringend notwendig: „Angesichts des Baukostenanstiegs wird Fördergrenze von 3.000 Euro/qm Wohnfläche gerade in den Ballungszentren nicht ausreichen, um neue Wohnungen im günstigen Mietsegment zu bauen.“
Auch die Anpassung der linearen AfA ist dringend geboten, so Ibel weiter: “Spätestens wenn die Sonderabschreibung Ende 2021 ausläuft, muss die lineare Abschreibung auf den realistischen Wert von mindesten 3 Prozent angehoben werden. Sonst droht ein weiterer Rückgang der Investitionen in den Wohnungsneubau. Nur so können wir auch in den Schwarmstädten genügend bezahlbaren Wohnraum für alle schaffen!”
BFW-PM: Bauenkostenanstieg Mai 2019 – Datei ansehen — Datei herunterladen