„Wenn die Politik nicht auf ihre eigenen Fachleute hört, wird das Wohnungsproblem nicht gelöst. Die Baukostenobergrenze der Sonderabschreibung von 3.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche ist zu gering. Offensichtlich wollen die Ministerpräsidenten keine Entspannung in den Ballungszentren, sonst wären sie diesem Hinweis der Bundesratsausschüsse gefolgt und hätten für eine Anhebung der Grenzen gestimmt“, kommentierte Andreas Ibel, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, den Bundesratsbeschluss zur Sonderabschreibung vom 19. Oktober 2018.
„Unrealistische Vorstellungen von Baukosten erzeugen unrealistische Erwartungen bei den Mietpreisen. So werden Luftschlösser, aber kein bezahlbarer Wohnraum geschaffen“, so Ibel weiter.
Die Bundesratsausschüsse hatten empfohlen, die Begrenzung der förderfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf 4.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und die Bemessungsgrundlage auf einen Betrag in Höhe von 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche anzuheben. Dies habe mit überzogenen Erwartungen an die Wohnqualität (Luxus) nichts zu tun, begründet der Ausschuss sein Votum. Schwierig zu erschließende Grundstücke, die Nutzung von Baulücken, die Gründung zu direkt angrenzenden Nachbargebäuden, notwendige Lärmschutzmaßnahmen oder Tiefgaragen in innerstädtischen Lagen würden das Bauen in Ballungszentren besonders teuer machen.
Die im Gesetzentwurf vorgesehene Begrenzung der förderfähigen Baukosten würde somit in den kostenintensiven Regionen die gerade dort notwendige Förderung für Investoren unattraktiv machen. Hinzu käme, dass die Bau- und Baustoffkosten steigen. Allein im Zeitraum von August 2017 bis August 2018 stieg der Preisindex für den Neubau von Wohngebäuden z. B. in Bayern um 4,9 Prozent, zwischen Jahresanfang 2015 und Jahresanfang 2018 um 9 Prozent. Diese Tendenz wird sich angesichts der boomenden Baukonjunktur während der Laufzeit der steuerlichen Begünstigung fortsetzen.
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