„Bund und Länder verpflichten sich im Abschlusspapier des Wohngipfels, eine Vielzahl von Maßnahmen beschleunigt umzusetzen. Das ist ein echter Erfolg des Gipfels. Die vorhandenen Widersprüche zwischen den Ministerien und den Parteien wurden aber nicht aufgelöst. Deshalb könnten sich die vereinbarten Maßnahmen gegenseitig ausbremsen oder an Kraft verlieren“, sagte BFW-Präsident Andreas Ibel nach dem heutigen Wohngipfel mit Bundekanzlerin Angela Merkel.
Den in der Summe beachtlichen Investitionen bei der Sozialen Wohnungsbauförderung, dem Baukindergeld und der Sonderabschreibung beim Mietwohnungsbau stehen Einschränkungen beim Mietrecht und zusätzliche Absicherungen beim Bauvertragsrecht gegenüber.
„Die dringend notwendige Reduzierung der Grunderwerbsteuer scheint vom Tisch zu sein“, kritisierte Ibel. „Dabei haben die Länder die Steuerschraube in den vergangenen zwölf Jahren 27 Mal angezogen. So wird vielen Menschen trotz Einführung des Baukindergelds der Weg ins Eigentum versperrt. Die Länder wollen offenbar keinen eigenen Beitrag zur Entspannung der Wohnungsmärkte und zur Bildung von Wohneigentum leisten.“
Ein gutes Zeichen sei jedoch, dass der Wohngipfel mit der geplanten Novelle des Baugesetzbuches über den Koalitionsvertrag hinausgehe, so Ibel: „Die Bereitstellung von Bauland ist der Flaschenhals für den bezahlbaren Wohnungsneubau. Die langen Bauplanungszeiten von bis zu zehn Jahren können wir uns nicht mehr leisten!“ Der BFW wird sich daher in die Expertenkommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ der Bundesregierung einbringen.
Das Mietrecht bleibt die widersprüchlichste Baustelle, so Ibel: „Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag festgelegt, den Mietspiegel realitätsnäher zu gestalten. Stattdessen wird nun auf eine Verlängerung des Betrachtungszeitraumes von vier auf sechs Jahre gesetzt. In der Folge wird der Mietenspiegel eben nicht mehr die ortsübliche Vergleichsmiete darstellen. Durch das Fehlen von qualifizierten Mietspiegeln in den meisten Kommunen ist das Scheitern des Instruments vorprogrammiert. Dies führt lediglich zu einem weiteren Beschäftigungsprogramm für Rechtsanwälte, aber nicht zu mehr bezahlbarem Wohnraum. Statt auf ein „Miteinander“ zu setzen, wird hier Sozialkampfarena eröffnet, in der Mieter und Vermieter gegeneinander ausgespielt werden!“
Nicht zu Ende gedacht sei auch die Ausgestaltung der Sonder-AfA, so Ibel. „Die Bundesregierung will mit der Sonderabschreibung den Mietwohnungsbau in den Ballungsregionen fördern. Dabei setzt sie die maximale Obergrenze für Baukosten jedoch so niedrig an, dass sie gerade in den Ballungsgebieten kaum in Anspruch genommen werden kann. Es kann doch nicht sein, dass Förderbanken beim sozialen Wohnungsbau Herstellungskosten bis zu 3.500 EUR/qm akzeptieren, während die Fördergrenze bei der Sonderabschreibung bei 3.000 EUR/qm liegt!“
„Worauf es jetzt ankommt, ist die schnelle und unbürokratische Umsetzung der Beschlüsse“, resümierte Ibel. „Deshalb wird sich erst in den kommenden Monaten herausstellen, ob der Wohngipfel die Trendwende für mehr bezahlbaren Wohnraum darstellt.“
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