Das DIN erarbeitet derzeit die „Deutsche Normungsstrategie 2020“, eine Art Handlungsrahmen für die Normungsarbeit bis 2020. Die diesbezüglichen Ziele hat das DIN am 03.11.2016 beschlossen und eine Langfassung der Deutschen Normungsstrategie zur öffentlichen Diskussion gestellt. Der BFW ist als Vertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft aktiv am Konsultationsprozess beteiligt und hat am 31.01.2017 auch zur Langfassung der Deutschen Normungsstrategie 2020 eine Stellungnahme für den BFW und im Rahmen der BID abgegeben.
Hintergrund:
Ziel der Normung ist es, unter Auswertung wissenschaftlicher Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen eine möglichst gute, einfache und kostengünstige Lösung für die Baupraxis zu finden. Demgegenüber haben sich jedoch aufgrund der derzeit unzureichenden gesamtwirtschaftlichen Folgenbetrachtung in den Normungsverfahren und aufgrund der Dominanz von Interessenvertretern und der Wissenschaft Komfortansprüche entwickelt, die sich auch in überhöhten Anforderungen des Bauordnungsrechtes widerspiegeln. Die Folgen daraus sind über 3.300 Baunormen (DIN, EN, ISO), ca. 1.500 Richtlinien, mehr als 500 Merkblätter, Arbeitshilfen u. ä. sowie eine Vielzahl produktspezifischer Einzelregelungen, wie zum Beispiel ca. 7.000 allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Produktdatenblätter. Hieraus ergeben sich zusätzlich erhebliche zivilrechtliche Haftungsrisiken.
Kritik:
- Unzureichende Transparenz in den Normungsprozessen
- Immer kürzere Überarbeitungszyklen
- Hohe Komplexität und Verwissenschaftlichung der Normen
- Unzureichende Nachvollziehbarkeit der Regeln für die Baupraxis
Forderungen der mittelständischen Immobilienwirtschaft
- Praxiskonformität ist sicherzustellen. Gute, einfache und kostengünstige Standards für die Baupraxis sind hierbei der Maßstab.
- Wirtschaftliche und soziale Auswirkung von Normung sind in einer Folgenbetrachtung vorab zu prüfen.
- Auswirkungen auf die Baukosten und die Investitionstätigkeit der Immobilienwirtschaft sind angemessen zu berücksichtigen.
- Sicherheitsniveaus müssen auf die Gefahrenabwehr beschränkt werden.
- Anwender der Normen sind im Normungsprozess angemessen zu beteiligen.