Die EU-Kommission führt derzeit Konsultationen zur EU- Bauproduktenverordnung durch. Ziel ist eine gemeinsame Bewertung und Folgenabschätzung in Hinblick auf eine mögliche Überarbeitung der gesetzlichen Vorschriften. Die Ergebnisse werden in einen Vorschlag zur Änderung der Bauproduktenverordnung einfließen, sofern die Bewertung ergibt, dass eine Änderung der EU-Vorschriften für Bauprodukte notwendig ist. Die BFW-Stellungnahme unter https://www.bfw-bund.de/api/downloads/view/43800
BFW: Der BFW hat sich stets dafür eingesetzt, dass die Bauproduktenverordnung evaluiert wird. Denn die direkt in nationales Recht wirkende Bauproduktenverordnung nimmt für sich in Anspruch, für „europäisch harmonisierte Bauprodukte“ europaweit einheitliche Bauproduktqualitäten zu gewährleisten. Dies hat jedoch mit den Realitäten nichts zu tun und schafft erhebliche Risiken für die Baupraxis. Eine praxiskonforme Anpassung der EU-Vorschriften für Bauprodukte ist daher zwingend erforderlich.
Einige wesentliche Kritikpunkte und Prämissen:
- Europaweit unterschiedliche Produktqualitäten. Grund ist die fehlende europäische Harmonisierung der Prüfnormen.
- Die Bauwerkssicherheit kann europäisch nicht lückenlos gewährleistet werden. Grund ist die fehlende Sicherstellung der nationalen Schutzniveaus.
- Fehlende Transparenz der nationalen Informationsstellen. Produktinformationen sind nicht öffentlich zugänglich.
- Die Auswahl der Bauprodukte muss nach den nationalen Rechtsvorschriften im Bauwesen erfolgen und muss so erfolgen, dass die rechtlichen und technischen Anforderungen an das Bauwerk erfüllt werden. Ziel muss es sein, das das jeweilige Bauprodukt tatsächlich alle relevanten Leistungsmerkmale erfüllt.
- Genehmigungsfähigkeit und Sicherstellung von Mängelfreiheit. Nationale Anforderungen und CE-Kennzeichnung sind jedoch nicht deckungsgleich, sodass für den Verbraucher nur äußerst schwer
- Eine Regelung in den EU-Rechtsvorschriften über Bauprodukte kommt nur dann in Betracht, wenn sich die nationalen Schutzziele (Schutzniveaus) europäisch harmonisieren lassen. Wenn nicht, dann sind auch keine Regelung der EU-Rechtsvorschriften möglich.
- Auf Grund unterschiedlicher nationaler Gegebenheiten ergeben sich regional sehr unterschiedliche Anforderungen an die Gefahrenabwehr. Die nationalen Schutzziele im Umweltbereich lassen sich daher nicht vereinheitlichen, so dass auch keine Regelung in der Bauproduktenverordnung möglich ist.
- Die nationale Umsetzung der Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie führt zu unterschiedlichen nationalen Schutzniveaus. Ursache sind die unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten, aus denen national jeweils sehr unterschiedliche Anforderungen resultieren. So basiert der Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung in Deutschland auf der DIN 4108. Die europäisch harmonisierte Norm EN DIN 1745 wiederum enthält 3 Prüfverfahren zum Nachweis der Wärmeleitfähigkeit, die jeweils zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Europaweite Vergleichbarkeit der Anforderungen ist so nicht möglich.