Am 23.01.2017 hat das BMWi den Referentenentwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) veröffentlicht. Mit dem GEG werden EnEV und EEWärmeG in einem Gesetz unter Beibehaltung des bisherigen Wirtschaftlichkeitsgebotes zusammengeführt. Das GEG definiert den Niedrigstenergiegebäudestandard für den Neubau von Nichtwohngebäuden der öffentlichen Hand auf der Grundlage des Effizienhausstandards KfW 55.
Neue energetische Anforderungen für den privaten Neubau und für den Bestand sieht der Gesetzentwurf nicht vor. Der Niedrigstenergiegebäudestandard soll jedoch für den übrigen Neubau in einer späteren Novelle definiert und spätestens 2021 eingeführt werden.
Die öffentliche Anhörung findet unter Beteiligung des BFW am 31.01.2017 statt. Wir halten Sie auf dem Laufenden.