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ONLINESEMINAR: Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen bis zur Mieterhöhung

12. März 2025 um 9:00 16:00

Das Seminar verschafft einen Überblick über die aktuelle Rechtslage und die von dem Vermieter zur erfolgreichen Durchführung und Abrechnung von Modernisierungsmaßnahmen zu beachtenden Voraussetzungen.

 

Begriff Modernisierung

Maßnahmenkatalog nach §§ 555b BGB, insbesondere:

  • „energetische Modernisierung“ und Heizungsumstellung auf erneuerbare Energien
  • Wohnwertverbesserung
  • Vom Gesetzgeber vorgeschriebene Maßnahmen 
  • Abgrenzung Modernisierung und Instandsetzung

 

Ankündigung

  • als Voraussetzung für Duldungspflicht
  • Form / formale Anforderungen
  • Frist
  • Notwendiger Inhalt der Ankündigung nach § 555c BGB/ Besonderheiten bei späterer Anwendung des § 559c BGB
  • Beachtung der Vorgaben des § 559d BGB und § 6 WiStG
  • Mitteilungspflichten des Mieters bei Härtegründen
  • Ankündigung und Duldung bei Gewerberaumvermietung

 

  1. Rechte des Mieters bei Durchführung der Maßnahmen
  • Mietminderung § 536 BGB
  • Aufwendungsersatzansprüche

 

  1. Mieterhöhung nach durchgeführter Modernisierung

 Mieterhöhung nach § 559 BGB

  • Kappungsgrenze, Fristläufe
  • Form und Inhalt der Mieterhöhungserklärung, Fristen, Kürzungsbeträge
  • 559 BGB, Härtegrund des Mieters
  • Mieterhöhung nach § 559c BGB – Vorteile / Nachteile
  • Mieterhöhung nach § 559e BGB bei Heizungsmaßnahmen
  • Alternative: Mieterhöhung nach § 558 BGB
  • Alternative: Kombination § 558 und § 559 BGB ?
  • Alternative: Mieterhöhung nach § 557 BGB
  1. Modernisierungsvereinbarungen
  • Zulässigkeit bei Wohnraum, § 555 f BGB
  • Vorgehen im Hinblick auf § 559d BGB / § 6 WiStG
  1. Contracting
  • Voraussetzungen der Umstellung nach neuem Recht, § 556c BGB
  • Form, Frist und Inhalt der Ankündigung
  • Folgen bei fehlerhafter oder unterbliebener Ankündigung
  • Kürzungsrecht des Mieters
  • „Nachholung“ durch Vermieter
  1.  
Foto: © Franz Josef

Referentin: Rechtsanwältin Beate Heilmann, Rechtsanwälte Heilmann Geyer Kühnlein, Berlin

  • 1983 – 1991 Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und Referendariat beim Kammergericht
  • 1992 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Anwalts- und Notarrecht der Universität Bielefeld
  • Anwältin seit 1993
  • seit 1998 in eigener Kanzlei mit immobilienrechtlicher Ausrichtung
  • seit 2005 in Sozietät – Rechtsanwälte Heilmann und Kühnlein, Berlin
  • seit 2020 in Sozietät – Heilmann Geyer Kühnlein, Rechtsanwälte, Berlin
  • seit 2012 Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein
  • seit 2000 Dozentin in der Wohnungswirtschaft sowie in der Aus- und Fortbildung von Rechtsanwälten

Teilnahmeentgelt

Für BFW-Mitglieder:     249,00 € zzgl. 19% MwSt.
Für Nichtmitglieder:     334,00 € zzgl. 19% MwSt.

Dieses Seminar wird gemäß inhaltlichen Anforderungen zertifiziert nach §34c GewO.