Lade Veranstaltungen

« Alle Veranstaltungen

  • Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.

ONLINESEMINAR: Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen bis zur Mieterhöhung

12. März um 9:00 16:00

Das Seminar verschafft einen Überblick über die aktuelle Rechtslage und die von dem Vermieter zur erfolgreichen Durchführung und Abrechnung von Modernisierungsmaßnahmen zu beachtenden Voraussetzungen.
Maßnahmenkatalog nach §§ 555b BGB
Ankündigung
Rechte des Mieters bei Durchführung der Maßnahmen
Mieterhöhung nach durchgeführter Modernisierung
Modernisierungsvereinbarungen
Contracting

Maßnahmenkatalog nach §§ 555b BGB, insbesondere:

  • „energetische Modernisierung“ und Heizungsumstellung auf erneuerbare Energien
  • Wohnwertverbesserung
  • Vom Gesetzgeber vorgeschriebene Maßnahmen 
  • Abgrenzung Modernisierung und Instandsetzung

 Ankündigung

  • als Voraussetzung für Duldungspflicht
  • Form / formale Anforderungen
  • Frist
  • Notwendiger Inhalt der Ankündigung nach § 555c BGB/ Besonderheiten bei späterer Anwendung des § 559c BGB
  • Beachtung der Vorgaben des § 559d BGB und § 6 WiStG
  • Mitteilungspflichten des Mieters bei Härtegründen
  • Ankündigung und Duldung bei Gewerberaumvermietung

 Rechte des Mieters bei Durchführung der Maßnahmen

  • Mietminderung § 536 BGB
  • Aufwendungsersatzansprüche

 Mieterhöhung nach durchgeführter Modernisierung – Mieterhöhung nach § 559 BGB

  • Kappungsgrenze, Fristläufe
  • Form und Inhalt der Mieterhöhungserklärung, Fristen, Kürzungsbeträge
  • 559 BGB, Härtegrund des Mieters
  • Mieterhöhung nach § 559c BGB – Vorteile / Nachteile
  • Mieterhöhung nach § 559e BGB bei Heizungsmaßnahmen
  • Alternative: Mieterhöhung nach § 558 BGB
  • Alternative: Kombination § 558 und § 559 BGB ?
  • Alternative: Mieterhöhung nach § 557 BGB

    Modernisierungsvereinbarungen
  • Zulässigkeit bei Wohnraum, § 555 f BGB
  • Vorgehen im Hinblick auf § 559d BGB / § 6 WiStG

    Contracting
  • Voraussetzungen der Umstellung nach neuem Recht, § 556c BGB
  • Form, Frist und Inhalt der Ankündigung
  • Folgen bei fehlerhafter oder unterbliebener Ankündigung
  • Kürzungsrecht des Mieters
  • „Nachholung“ durch Vermieter
Foto: © Franz Josef

Referentin: Rechtsanwältin Beate Heilmann, Rechtsanwälte Heilmann Geyer Kühnlein, Berlin

  • 1983 – 1991 Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und Referendariat beim Kammergericht
  • 1992 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Anwalts- und Notarrecht der Universität Bielefeld
  • Anwältin seit 1993
  • seit 1998 in eigener Kanzlei mit immobilienrechtlicher Ausrichtung
  • seit 2005 in Sozietät – Rechtsanwälte Heilmann und Kühnlein, Berlin
  • seit 2020 in Sozietät – Heilmann Geyer Kühnlein, Rechtsanwälte, Berlin
  • seit 2012 Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein
  • seit 2000 Dozentin in der Wohnungswirtschaft sowie in der Aus- und Fortbildung von Rechtsanwälten

Teilnahmeentgelt

Für BFW-Mitglieder:     249,00 € zzgl. 19% MwSt.
Für Nichtmitglieder:     334,00 € zzgl. 19% MwSt.

Dieses Seminar wird gemäß inhaltlichen Anforderungen zertifiziert nach §34c GewO.

Anmeldung zum Seminar

Felder mit einem * sind Pflichtfelder
Teilnehmer 1

Rechnungsadresse

Wie stehen Sie zum BFW Landesverband Mitteldeutschland e.V. *

Datenschutzerklärung
Der BFW Landesverband Mitteldeutschland e. V. erhebt, speichert und nutzt (im Folgenden „verarbeitet“) Ihre Daten zum Zweck der Abrechnung dieser Veranstaltung. Wir erhalten diese Daten grundsätzlich direkt von Ihnen bei der Anmeldung. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Rechtmäßigkeit der Verarbeitung.
Damit der BFW Landesverband Mitteldeutschland e. V. Sie über weitere Veranstaltungen, Seminare und Aktivitäten informieren kann, bedarf es Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Der Unterzeichner erklärt sein Einverständnis, dass ihm Informationen über Veranstaltungen, Seminare und Aktivitäten des BFW Landesverband Mitteldeutschland e. V. zugestellt werden dürfen.

Diese Einwilligung ist freiwillig. Die Einwilligung kann jederzeit gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können uns Ihren Widerruf per E-Mail an info@bfw-md.de oder schriftlich an BFW Landesverband Mitteldeutschland e. V., Turnerweg 6, 01097 Dresden zustellen. Weitere Informationen : www.bfw-mitteldeutschland.de/datenschutz

Rücktritt
Bei einem Rücktritt von der Anmeldung vor Anmeldeschluss, d.h. drei Tage vor Veranstaltungsbeginn, wird eine Stornogebühr in Höhe von 75,- Euro zzgl. 19 % MwSt. erhoben. Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen am Veranstaltungstag ohne Stornierung ist das volle Entgelt pro Teilnehmer zu zahlen.