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ONLINESEMINAR: Gewerberaummietrecht in der Praxis

14. Mai um 9:00 16:00

Was sagt uns das IV. Bürokratieentlastungsgesetz Schriftform oder Textform bei Abschluss von Mietverträgen?

Bei Gewerberaummietverträgen sind diverse Besonderheiten zu beachten. Häufig finden wir Pauschalmieten vor oder es werden Wertsicherungsklauseln vereinbart. Beide Vereinbarungen haben Folgen, die ein Verwalter kennen muss. Von der Darstellung des Mietobjektes im Mietvertrag bis zum Umgang mit der Untermiete oder mit Mietminderungen: Unklarheiten werden im Seminar beseitigt.

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Vorverträge
  • Abschluss des Gewerberaummietvertrags
  • Mischmietverhältnisse
  • Gewerbliche Weitervermietung
  • Vertragsparteien
  • Inhalte des Gewerberaummietvertrags
    • Mietobjekt, Vertragsdauer, Optionsrecht
    • Zweckbestimmung, Gewährleistung
    • Konkurrenzschutz
    • Mietminderung, vertragsgemäßer Gebrauch
    • Untermiete
    • Sicherheiten (Kaution, Haftung, Abschlussvertreter )
  • Miete und Mieterhöhung (Indexklauseln, Staffelmiete usw.)
  • Nebenkostenvereinbarung im Mietvertrag – und was ist umlagefähig?
  • Modernisierung, Duldung und Mieterhöhung
  • Schönheitsreparaturen
  • Rückgabe
    • Einbauten des Mieters
    • Kündigung

 

 


Referent: Erhard Abitz
Haus- und Wohnungseigentumsverwalter a.D.
Unternehmensberater und Fachbuchautor, Hönow

Fachliche Schwerpunkte: Grundlagen der Wohnungswirtschaft

Zielgruppen/Abteilung: Mitarbeiter im Bestandmanagement und Fremdverwaltung, sowie Neueinsteiger  und Hausmeister

Methodik: Vortrag, Diskussion/Gespräch, fachlicher Dialog, Input aus der betrieblichen Praxis

Teilnahmeentgelt:

Für BFW-Mitglieder:     249,00 € zzgl. 19% MwSt.

Für Nichtmitglieder:     334,00 € zzgl. 19% MwSt.

Dieses Seminar wird gemäß inhaltlichen Anforderungen zertifiziert nach §34c GewO.

Anmeldung zum Seminar

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Rücktritt
Bei einem Rücktritt von der Anmeldung vor Anmeldeschluss, d.h. drei Tage vor Veranstaltungsbeginn, wird eine Stornogebühr in Höhe von 75,- Euro zzgl. 19 % MwSt. erhoben. Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen am Veranstaltungstag ohne Stornierung ist das volle Entgelt pro Teilnehmer zu zahlen.