ONLINESEMINAR: Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
23. Januar 2025 um 9:00 – 16:00
Auch nach der WEG-Novelle hat der WEG-Verwalter weiterhin regelmäßig die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan für die betreffenden Wirtschaftsjahre aufzustellen.
Das Seminar erläutert die jeweiligen Inhalte der Abrechnung und des Wirtschaftsplanes und die hierzu ergangene (und ggf. fortbestehende) Rechtsprechung des BGH sowie die mit den Gesetzesänderungen einhergehenden jeweils anzupassenden Beschlussinhalte und den verbleibenden Umfang evtl. Beschlussanfechtungsklagen.
I. Gesetzliche Grundlagen
- Pflicht zur Aufstellung des Wirtschaftsplanes und der Jahresabrechnung
- Zeitlicher Rahmen der Erstellung
- verantwortlicher Verwalter bei Wechsel
- rechtliche Bedeutung von Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
- Folgen unterlassener Abrechnungen / Wirtschaftsplan
II. Inhalt der Jahresabrechnung
- wesentlicher Inhalt lt. neuer gesetzlicher Fassung
- grundlegender Inhalt lt. Rechtsprechung BGH / Instanzen
- Darstellung Ausgaben / Einnahmen (Nachzahlungen, Hausgeld, Ausgaben für Sondereigentümer)
- Darstellung Heizkosten
- Auskehr von Einnahmen? (inzidente) Beschlussfassung
- aa) Nachzahlungen
- bb) „Rechtsfrüchte“
- cc) sonstige Einnahmen, z.B. Miete Keller, Wascheinrichtungen
- Abrechnung Sonderumlage
- Darstellung Abrechnungsspitze
- informatorische Angaben
- weitere typische Streitfragen
(z.B. – Kosten Rechtsverfolgung
– „Umbuchungen“)
- Vermögensbericht
- aa) Darstellung Instandhaltungsrücklage
- Darstellung Entwicklung Bankkonten
- Sonstige Vermögenswerte
- Verbindlichkeiten der WEG
- Besonderheiten wegen Preisbremsen
III. Inhalt der Einzelabrechnungen
- Anwendung zutreffender Verteilerschlüssel
- Sonderbelastungen?
- Darstellung „Anteil“ Instandhaltungsrücklage?
- Adressat Abrechnungen
- Eigentümer
- Zuständigkeit für Guthaben / Nachzahlung bei Eigentümerwechsel
- Beschlussfassungen zur Jahresabrechnung und Einzelabrechnung
- Beifügung zur Einladung?
- Prüfung durch Beirat erfolgt?
- Richtiger Beschlusstext, insbesondere notwendige Modifizierungen nach neuem Recht
- Beschluss zu Guthaben
- Vorhalten von Unterlagen auf der Eigentümerversammlung?
- Anfechtungsklage in Bezug auf Jahresabrechnung
- noch möglicher Umfang Anfechtung / Fehler mit Auswirkung auf das Abrechnungsergebnis
- sonstige Ansprüche bei unrichtiger oder unvollständiger Abrechnung
- Streitwerte nach neuem Recht
- 49 Abs. 2 WEG – Kostentragung durch Verwalter
IV. Berücksichtigung der Preisbremsen in der Jahresabrechnung
V. notwendiger Inhalt Wirtschaftsplan
- Notwendige Ansätze
- Rechtsprechung BGH – Einnahmen Hausgeld darstellen?
- Einzelwirtschaftspläne
- Beschlussfassung über Zahlungsverpflichtungen gemäß Wirtschaftsplan und Einzelwirtschaftsplan
- Vorhalten von Unterlagen auf der Eigentümerversammlung?
- Beschlusstext nach neuer Rechtslage
- umfassende Gestaltung
- Auslegung zulässig?
Referentin: Rechtsanwältin Beate Heilmann, Rechtsanwälte Heilmann Geyer Kühnlein, Berlin
- 1983 – 1991 Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und Referendariat beim Kammergericht
- 1992 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Anwalts- und Notarrecht der Universität Bielefeld
- Anwältin seit 1993
- seit 1998 in eigener Kanzlei mit immobilienrechtlicher Ausrichtung
- seit 2005 in Sozietät – Rechtsanwälte Heilmann und Kühnlein, Berlin
- seit 2020 in Sozietät – Heilmann Geyer Kühnlein, Rechtsanwälte, Berlin
- seit 2012 Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein
- seit 2000 Dozentin in der Wohnungswirtschaft sowie in der Aus- und Fortbildung von Rechtsanwälten
Teilnahmeentgelt:
Für BFW-Mitglieder: 249,00 € zzgl. 19% MwSt.
Für Nichtmitglieder: 334,00 € zzgl. 19% MwSt.
Dieses Seminar wird gemäß inhaltlichen Anforderungen zertifiziert nach §34c GewO.