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ONLINESEMINAR: Update Baurecht – Baulandmobilisierungsgesetz | Gebäudeenergiegesetz | Sonder-AfA nach Wachstumschancengesetz | Typengenehmigung Typ E und weitere Praxisinformationen
24. April um 10:00 – 14:30
Bauen dauert immer länger und wird immer teurer. Dieser Erkenntnis können sich auch die Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene nicht verschließen, sondern versuchen gegenzusteuern. Vor diesem Hintergrund sind die jüngsten Neuregelungen der Landesbauordnungen in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie auch im BauGB auf Bundesebene zu sehen. Neue Regelungen als spektakuläre „Gamechanger“ waren in den letzten Monaten zwar nicht zu verzeichnen, dafür aber eine ganze Reihe von Einzelthemen, die angegangen wurden: Serielles Bauen, Typengenehmigung, Erweiterung des Kreises der Entwurfsverfasser durch die „kleine“ Bauvorlageberechtigung oder Erleichterungen im Bauplanungsrecht zur Unterbringung von Flüchtlingen sowie zur Errichtung von Erneuerbare Energieanlagen sind nur einige Stichworte. Was sich dahinter verbirgt, ob und wieweit für das „Tagesgeschäft“ von Bauträgern oder Projektentwicklern Änderungen eintreten und wie gut (oder schlecht) die Änderungen das eingangs genannte Ziel erreichen können, soll ein „Update Baurecht“ klären. Außerdem soll vom aktuellen Sachstand und ersten Praxiserfahrungen bei der Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes berichtet werden.
Referent: Rechtsanwalt Joachim Kloos ist Partner der Kanzlei PETERSEN HARDRAHT PRUGGMAYER, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Lehrbeauftragter an der TU Dresden sowie der HTW Dresden. Er studierte in Dresden Rechtswissenschaften. Nach dem Referendariat, welches er u.a. bei verschiedenen sächsischen Staatsministerien sowie beim Auswärtigen Amt absolvierte, und einer Tätigkeit als Mitarbeiter an der juristischen Fakultät der TU Dresden im Öffentlichen Recht, ist er seit 2004 als Rechtsanwalt tätig. Dabei liegt sein Schwerpunkt von Beginn an im Verfassungs- und Verwaltungsrecht, wobei das öffentliche Baurecht sowie die Nebengebiete wie Umwelt- und Denkmalrecht einen wesentlichen Teil seiner praktischen Arbeit ausmacht. Rechtsanwalt Kloos vertritt neben Kommunen überwiegend privatwirtschaftliche Akteure – Investoren, Bauträger, Projektentwickler und Planer gegenüber Behörden, aber auch im Immobilienrecht und bei Vorhabens- bzw. Projektveräußerungen sowie beim Erwerb. Räumliche Tätigkeitsschwerpunkte bilden neben dem mitteldeutschen Raum Hamburg und Schleswig-Holstein.
Teilnahmeentgelt:
Für BFW-Mitglieder: 139,00 € zzgl. 19% MwSt.
Für Nichtmitglieder: 194,00 € zzgl. 19% MwSt.
Dieses Seminar wird gemäß inhaltlichen Anforderungen zertifiziert nach §34c GewO.