Lade Veranstaltungen

« Alle Veranstaltungen

  • Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.

ONLINESEMINAR: Vergabe und Abnahme von Bauleistungen – Basis & Grenzen des WEG-Verwalters in rechtlicher Hinsicht

21. November 2023 um 9:00 15:30

Will eine Wohnungseigentümergemeinschaft Baumaßnahmen am Gemeinschaftseigentum beauftragen, ergeben sich für den Verwalter vielfältige Aufgaben bei der Vorbereitung der Beschlussfassung sowie der Begleitung der Durchführung der Arbeiten.

Das Seminar erläutert die zu beachtenden wohnungseigentumsrechtlichen und baurechtlichen Aspekte unter Erörterung des Baurechtes.

Inhalt:

Teil 1: Vorbereitung der baulichen Maßnahmen

  1. neue Herangehensweise nach Änderungen durch WEG-Novelle
  2. maßgebliche Vorschriften – §§ 20, 21 WEG
  3. Ansprüche des Wohnungseigentümers, insbesondere E-Mobilität
  4. zweckmäßige Maßnahmen vor dem Hintergrund von KlimaschutzG, GEIG und GEG
  5. Instandsetzungspflichten der WEG?

(neue Rechtsprechung BGH)

  1. richtige Beschlussfassung
  • Notwendige Einschaltung von Fachleuten zur Vorbereitung
  • Beschlussfassung einschließlich Auswahl eines Unternehmens
  • Vorliegen vergleichbarer Kostenangebote
  • Hinreichende Beschreibung der Maßnahmen, Kostengrenze, Finanzierung
  • Verwalterkompetenzen in Bezug auf bauliche Maßnahmen
  • Delegation der Auswahl des Unternehmers möglich?

(Beirat, Bauausschuss, Verwalter – Beschlussfassung über Entscheidungskri-
      terien)

  1. Finanzierung, Kostenverteilung, Kreditaufnahme, Fördermittel
  2. Sonderfall: Gewährleistungsansprüche bei Erwerb von Bauträger
  3. Prozessuales: Baustopp durch Eigentümer oder Mieter?

 

Teil 2: Baurecht

  1. Bauvertrag nach VOB/B oder BGB?
  1. a) wirksame Vereinbarung VOB/B?
  2. b) Kontrolle der VOB/B
  1. Rechte und Pflichten nach VOB/B und BGB im Einzelnen
  1. a) Leistungspflicht, Vergütung, Verhalten bei Leistungsstörungen
  2. b) Kündigungsmöglichkeiten
  3. c) Sicherung der Ansprüche der Vertragsparteien
  4. d) Abnahme der Leistungen
  5. e) Mängelgewährleistung
  1. gesetzliche Änderungen seit 01.01.2018
  1. a) Der neue Bauvertrag im BGB

    –   Abgrenzung „Verbraucherbauvertrag“

    –   Anordnungsrecht des Bestellers

          – Neue Regelungen zur fiktiven Abnahme , Abschlags- und Schlusszahlung,
              außerordentliche Kündigung

  1. b) Neue gesetzliche Regelungen für den Architekten- und Ingenieursvertrag

Foto: © Franz Josef

Referentin: Rechtsanwältin Beate Heilmann, Rechtsanwälte Heilmann Geyer Kühnlein, Berlin

  • 1983 – 1991 Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und Referendariat beim Kammergericht
  • 1992 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Anwalts- und Notarrecht der Universität Bielefeld
  • Anwältin seit 1993
  • seit 1998 in eigener Kanzlei mit immobilienrechtlicher Ausrichtung
  • seit 2005 in Sozietät – Rechtsanwälte Heilmann und Kühnlein, Berlin
  • seit 2020 in Sozietät – Heilmann Geyer Kühnlein, Rechtsanwälte, Berlin
  • seit 2012 Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein
  • seit 2000 Dozentin in der Wohnungswirtschaft sowie in der Aus- und Fortbildung von Rechtsanwälten

Teilnahmeentgelt:

Für BFW-Mitglieder:     194,00 € zzgl. 19% MwSt.
Für Nichtmitglieder:     274,00 € zzgl. 19% MwSt.

Dieses Seminar wird gemäß inhaltlichen Anforderungen zertifiziert nach §34c GewO.

>> Anmeldung zum Onlineseminar