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ONLINESEMINAR: Feuchtigkeit in Gebäuden – Schimmelbefall: Ursachen, Nachweise, Schadensverhinderung, Schadensbeseitigung

16. November 2023 um 9:00 15:30

Einführung in das Thema mit Begründung der Aktualität

Vorstellung typischer Schadensbilder: 

  • Feuchte und Schimmelbildung auf Oberflächen von Wänden, Decken, Fensterleibungen, Fliesenfugen etc.
  • Schimmelbefall und Feuchtigkeit im Bereich von Hohlräumen, in Dämmstoffen oder an Holzkonstruktionen im Dachgeschoss

Definition des Begriffes Feuchtigkeit: 

  • Wann gilt ein Baustoff als feucht? Welche Baustoffe sind besonders anfällig für Durchfeuchtungen?
  • Durchfeuchtungen in und an Gebäuden (von außen eindringende Feuchte, im Innern der Gebäude entstehende Feuchte)
  • Unterschiede zwischen Neu- und Altbau

Feuchteeintrag von innen – Kondensationsfeuchte – nutzungsbedingte Feuchte: 

  • Grundlagen – Temperatur und relative Feuchte, Taupunkttemperatur
  • Feuchteeintrag in Wohnräume durch die Nutzer
  • Welche Wohnbereiche sind besonders betroffen und warum?
  • Kondensationsfeuchte – Ursachen (Wärmebrücken, Nutzerverhalten oder beides?)
  • Folgen baulicher Veränderungen oder Modernisierungen (Heizungsumstellung, Einbau neuer Fenster, Anbringen von Dämmfassaden oder Innendämmungen)

Feuchteeintrag von außen: 

  • durch aufsteigende und hygroskopische Feuchtigkeit – Grundlagen
  • Ursachen – Putzschäden, fehlende oder defekte horizontale und/oder vertikale Sperrungen, defekte oder offene Bauteilanschlüsse, defekte Dacheindeckung/ Dachabdichtung

Ursachenfeststellung: 

  • Nachweis und Bewertung von Wärmebrücken mittels thermischer Messverfahren
  • Beurteilung des Nutzerverhaltens (raumklimatische Untersuchungen)
    Welchen Erfolg haben Momentanmessungen und Langzeitmessungen? Worauf ist dabei zu achten?
  • Feuchtemessung im Mauerwerk – Grundlagen und Möglichkeiten unterschiedlicher Messverfahren
  • Salzuntersuchungen an Baustoffproben – Empfehlungen der WTA für Sanierungen
  • Thermografie – qualitativer Nachweis durchfeuchteter Bauteile

Sanierungsempfehlungen: 

  • Sind Wärmebrücken generell vermeidbar? Sind Teildämmungen möglich?
  • Worauf ist bei wärmedämmtechnischen Teilsanierungen zu achten?
  • Welche Trocknungs- und Trockenlegungsverfahren sind geeignet?
  • Welche flankierenden Maßnahmen sind erforderlich?

Hinweise für die Aufnahme und Beurteilung von Schäden: 

  • Empfehlungen für die Ortsbesichtigung
  • Hinweise für die Erstellung einer Checkliste für Ortsbesichtigungen
  • Welche Messungen können durchgeführt werden? Wie sind diese Messungen auszuwerten?

Referentin: Diplom-Physikerin Ute Jaroch, ö. b. u. v. Sachverständige für Wärme- und Feuchteschutz und Energieeffizienzexpertin, Physik am Bau, Sachverständigenbüro für Bauphysik

  • 1980 – 1985 Studium der Physik in Jena, Abschluss Dipl.-Physiker
  • 1985 – 1992 wissenschaftlicher Mitarbeiter Grundlagenforschung Funktionskeramik der Keramischen Werke Hermsdorf später Tridelta
  • 1994 – 2007 Leiterin des Instituts für angewandte Bauphysik der Hermsdorfer Holzwerke GmbH & Co. KG, Begutachtungen auf den Gebieten Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz
  • 1996 Bestellung zur öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Wärme- und Feuchteschutz durch die IHK Ostthüringen zu Gera
  • 2006 Weiterbildung zum Energieberater Bau für Wohngebäude und Nichtwohngebäude, berechtigt zum Ausstellen von Energieausweisen
  • seit 2007 Inhaberin eines Sachverständigenbüros für Bauphysik, Mitglied der WTA (Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V.), eingetragen in der Liste der Energieausweisaussteller der dena (Deutsche Energie-Agentur GmbH) Aussteller-Nummer 072009, Energieeffizienz-Experte für die Förderprogramme des Bundes – Vor-Ort-Beratung – KfW-Effizienzhaus für Planung und Baubegleitung -, Mitglied im Sachverständigenausschuss der IHK Ostthüringen zu Gera

Teilnahmeentgelt:

Für BFW-Mitglieder:     194,00 € zzgl. 19% MwSt.
Für Nichtmitglieder:      274,00 € zzgl. 19% MwSt.

Dieses Seminar wird gemäß inhaltlichen Anforderungen zertifiziert nach §34c GewO.

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