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ONLINESEMINAR: Durchsetzung von Wohngeldforderungen gegenüber Wohnungseigentümern
4. Mai 2023 um 9:00 – 16:00
Leider allzu häufig müssen Wohnungseigentumsverwalter feststellen, dass Wohnungseigentümer ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht oder nicht vollständig nachkommen. Auch das aktuelle Pandemiegeschehen trägt zu Zahlungsausfällen bei. Dem WEG-Verwalter obliegt es sodann, im Interesse der Wohnungseigentümergemeinschaft für eine schnelle gerichtliche Durchsetzung der Forderungen sowie einer möglichst effektiven Realisierung des Zahlungstitels Sorge zu tragen.
Aus dem Inhalt:
Zahlungsverpflichtungen des Wohnungseigentümers
- bestehende Eigentümergemeinschaft
- werdende Eigentümergemeinschaft?
- Veräußerung des Wohnungseigentums
- Zahlungsverpflichtungen Wohngeld, Abrechnungsspitze und Sonderumlagen
Begründung und Fälligkeit von Zahlungspflichten
Wohnungsentziehung bei Zahlungsverzug
- Beschlussfassung
- Entziehungsklage
- Zwangsvollstreckung
Gerichtliche Durchsetzung von Wohngeldforderungen
- Prozessstandschaft des Verwalters?
- Berechtigung des Verwalters zur Einleitung eines Verfahrens
- Konkretisierung des Zahlungsanspruchs
- richtiger Klageantrag
- Checkliste
Zwangsvollstreckung
- Sachpfändung / Zwangsvollstreckungsänderungsgesetz (01.01.2013)
- Zwangssicherungshypothek
- Zwangsverwaltung
- Zahlungspflichten des Zwangsverwalters ggü. der WEG
- Zwangsversteigerung
- Vorrecht der WEG für Wohngeldforderungen gem. § 10 ZVG
Realisierung der Forderungen in der Insolvenz des Wohnungseigentümers
- Abgrenzung Insolvenzforderung und Masseforderungen
- Wichtig BGH: Absonderungsrecht gem. § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG
Referentin: Rechtsanwältin Beate Heilmann, Rechtsanwälte Heilmann Geyer Kühnlein, Berlin
- 1983 – 1991 Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und Referendariat beim Kammergericht
- 1992 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Anwalts- und Notarrecht der Universität Bielefeld
- Anwältin seit 1993
- seit 1998 in eigener Kanzlei mit immobilienrechtlicher Ausrichtung
- seit 2005 in Sozietät – Rechtsanwälte Heilmann und Kühnlein, Berlin
- seit 2020 in Sozietät – Heilmann Geyer Kühnlein, Rechtsanwälte, Berlin
- seit 2012 Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein
- seit 2000 Dozentin in der Wohnungswirtschaft sowie in der Aus- und Fortbildung von Rechtsanwälten
Teilnahmeentgelt:
Für BFW-Mitglieder: 179,00 € zzgl. 19% MwSt.
Für Nichtmitglieder: 249,00 € zzgl. 19% MwSt.
Dieses Seminar wird gemäß inhaltlichen Anforderungen zertifiziert nach §34c GewO.