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ONLINESEMINAR: „Das neue Gebäudeenergiegesetz – Update Praxischeck“
3. März 2022 um 9:00 – 16:00
Gebäudeenergiegesetz
Gesetzeshistorie
grundsätzliche Änderungen
Zusammenfassung und Vereinheitlichung ENEG, EnEV und EEWärmeG
Nachweisverfahren für Wohngebäude
Neubau
Zulässiger Energiebedarf von Gebäuden
Berechnung des Energiebedarfes
Methoden zur Ermittlung des Energiebedarfes
– Referenzgebäude
– Umstellung auf DIN V18599-1
– zukünftige Bedeutung der Gebäudeautomation
– Ansatz Photovoltaikanlagen für Einsatz erneuerbare Energien
– Quartiersansätze
– Innovationsklausel
– erleichtertes Nachweisverfahren für neue Wohngebäude
Einsatz von erneuerbaren Energien in Neubau und Bestandsgebäuden
Überprüfung der energetischen Anforderungen an Gebäude ab 2023 (§ 9 GEG)
Bestandsgebäude
Nachrüstungspflicht für Bestandsgebäude
Anforderungen bei bestehenden Gebäuden bei Nachrüstung
Energetische Bewertung eines bestehenden Gebäudes
Regelung zu Ölheizungen
Änderungen der Anforderungen des Energieausweises seit 1.5.2021
– u.a. Ausweis der Treibhausgasemissionen
Referentin: Rechtsanwältin Beate Heilmann, Rechtsanwälte Heilmann, Geyer, Kühnlein, Berlin
Die Seminare werden per GoToMeeting durchgeführt.
Teilnahmeentgelt:
Für BFW-Mitglieder: 149,00 € zzgl. 19% MwSt.
Für Nichtmitglieder: 199,00 € zzgl. 19% MwSt.
Dieses Seminar wird gemäß inhaltlichen Anforderungen zertifiziert nach §34c GewO.