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ONLINESEMINAR: „Vermeidung von Schimmel – richtiges Wärmedämm- und Lüftungskonzept“
26. Januar 2022 um 9:00 – 15:00
Das Thema Schimmelpilzwachstum in Innenräumen nimmt in der Fachöffentlichkeit nach wie vor einen großen Raum ein. Der Architekt legt mit seinen Entwurfsüberlegungen Randbedingungen fest, die eine Schimmelpilzbildung vermeiden helfen oder fördern können. Doch häufig wird hierbei nur der Bereich der Regelflächen betrachtet.
Für den Bestandsbau sind gründlichen Ursachenermittlung abdingbar für dauerhafte Vermeidung von Schimmelwachstum. Leider wird hierbei oftmals nicht ingenieurmäßig vorgegangen, sondern gutachterlich dieses komplexe Thema eher „normativ“ abarbeitet und beurteilt.
Orte mit Wärmebrücken, Wechselbeziehungen zur Lüftung, zur Feuchteaufnahme und Feuchteabgabe von Baustoffen bleiben oft unberücksichtigt. Das Seminar erläutert wesentliche Neuerungen und Erkenntnisse zum Themenbereich Schimmelpilzbildung und -wachstum im Zusammenhang mit planerischen Festlegungen. Anhand von einfachen Beispielrechnungen wird aufgezeigt, wie der Architekt selbstständig das Risiko einer Schimmelpilzbildung abschätzen kann.
Inhalte:
- Bauliche und anlagentechnische Ursachen für Schimmelwachstum, sowie falsche Heiz- und Lüftungsverhalten
- Ziele des Mindestwärmeschutzes der DIN 4108-2 und Wärmebrückenkonzepte nach neuen DIN 4108 Bbl 2 – Übertragbarkeit auf den Altbau?
- Hohe Oberflächentemperaturen als wesentliche Voraussetzung zur Reduktion des Schimmelpilzrisikos und angemessener Lüftung – ist Fensterlüftung heute noch möglich?
- Aufstellen eines ingenieurmäßigen Lüftungskonzeptes in Anlehnung an DIN/TS4108-8
Referent: Dipl.-Ing. Architekt Stefan Horschler, Inhaber des Büros für Bauphysik in Hannover und hat in seiner Funktion als Mitwirkender an der Normung zum GEG mitgearbeitet.
Die Seminare werden per GoToMeeting durchgeführt.
Teilnahmeentgelt:
Für BFW-Mitglieder: 149,00 € zzgl. 19% MwSt.
Für Nichtmitglieder: 199,00 € zzgl. 19% MwSt.
Dieses Seminar wird gemäß inhaltlichen Anforderungen zertifiziert nach §34c GewO.