Erfolgreiche Rhetorik bei der (digitalen) Eigentümerversammlung
Der Inhalt:
- Einleitung und Erwartungen der Teilnehmer
- formale Rahmenbedingungen einer Mieter- bzw. Eigentümerversammlung
- Aufbau einer Rede (z.B. Mieter- oder Eigentümerversammlung
- persönliche Einstellung
- Lampenfieber
- Sprache
- persönlicher Stil
- Fragen/Einwände und deren Behandlung
- Körpersprache
- Umgang mit schwierigen Mietern/Eigentümer
- Präsentationstechnik
- positive Darstellung des Wohnungsunternehmens
Das Anliegen:
Zahlreiche Mieter- bzw. Eigentümerversammlungen werden oft von Misstönen und Konflikten begleitet. Das Wohnungsunternehmen wird gerne als der Sündenbock gesehen, gegen den man im Rahmen der Versammlung gemeinsam vorgeht. Obwohl der Versammlungsleiter die Aufgabe hat, verschiedene Tagesordnungs-punkte harmonisch mit den Teilnehmern zu besprechen, ist er oft die Person, die als Blitzableiter dienen muss.
Ziel:
Ziel dieses Seminars ist es, den Teilnehmern und Teilnehmerinnen Techniken aufzuzeigen, um Mieter- bzw. Eigentümerversammlungen erfolgreicher und konfliktfreier ablaufen lassen.
Die Teilnehmer:
Mitarbeiter, die Mieterversammlungen oder Eigentümerversammlungen leiten bzw. darauf vorbereitet werden sollen
Technische Voraussetzungen für Onlineseminare:
Optimal ist die Teilnahme mittels Computer bzw. Tablett mit Kamera und Mikrofon.
Eine stabile, schnelle Internet-Verbindung ist von Vorteil.
Im Notfall können Sie auch telefonisch am Webinar teilnehmen, indem Sie sich über eine der o.g. Telefonnummern einwählen.
Eine Teilnahme an Übungen ist jedoch bei einer telefonischen Verbindung nicht möglich.
Referent: Prof. Dr. Matthias Neu, Darmstadt
University of Applied Sciences
Fachbereich Wirtschaft, Beauftragter für Auslandskontakte
Die Online Seminare werden per Zoom durchgeführt.
Zeit:
9:00 – 16:00 Uhr (Pausenzeiten nach Absprache)
Teilnahmeentgelt
Für BFW-Verbandsmitglieder: 149,00 € zzgl. 19 % MwSt.
Für Nichtmitglieder: 199,00 € zzgl. 19 % MwSt.
Dieses Seminar wird gemäß inhaltlichen Anforderungen zertifiziert nach §34c GewO
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