„Die Anforderungen nach neuem WEG-Recht“
Gesetzliche Grundlagen
- Pflicht zur Aufstellung des Wirtschaftsplanes und der Jahresabrechnung
- Zeitlicher Rahmen der Erstellung
- verantwortlicher Verwalter bei Wechsel
- rechtliche Bedeutung von Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan (Fälligkeit von Nachzahlung/Guthaben / Vorauszahlungen/Abrechnungsspitze)
- Folgen unterlassener Abrechnungen / Wirtschaftsplan
Inhalt der Jahresabrechnung
- wesentlicher Inhalt lt. Gesetz
- grundlegender Inhalt lt. Rechtsprechung BGH / Instanzen (BGH 27.10.2017, V ZR 189/16)
- a) Darstellung Ausgaben / Einnahmen (Nachzahlungen, Hausgeld, Ausgaben für Sondereigentümer)
- b) Darstellung Heizkosten
- c) Darstellung Instandhaltungsrücklage
- d) Darstellung Entwicklung Bankkonten
- e) Auskehr von Einnahmen? (inzidente) Beschlussfassung
- f) Nachzahlungen bb) „Rechtsfrüchte“
- g) sonstige Einnahmen, B. Miete Keller, Wascheinrichtungen
- f) Abrechnung Sonderumlage
- g) Darstellung Abrechnungsspitze
- h) informatorische Angaben
- i) weitere typische Streitfragen
Inhalt der Einzelabrechnungen
- Anwendung zutreffender Verteilerschlüssel
- Sonderbelastungen?
- Darstellung „Anteil“ Instandhaltungsrücklage?
Adressat Abrechnungen
- Eigentümer
- Zuständigkeit für Guthaben / Nachzahlung bei Eigentümerwechsel
Beschlussfassungen über Jahresabrechnung und Einzelabrechnung
- Beifügung zur Einladung?
- Prüfung durch Beirat erfolgt?
- Richtiger Beschlusstext, insbesondere Modifizierungen
- Vorhalten von Unterlagen auf der Eigentümerversammlung?
Anfechtungsklage gegen Jahresabrechnung
- Umfang Anfechtung
- Streitwert
- § 49 Abs. 2 WEG – Kostentragung durch Verwalter
notwendiger Inhalt Wirtschaftsplan
- Notwendige Ansätze
- Rechtsprechung BGH – Einnahmen Hausgeld darstellen?
- Einzelwirtschaftspläne
Beschlussfassung über Wirtschaftsplan und Einzelwirtschaftsplan
- Vorhalten von Unterlagen auf der Eigentümerversammlung?
- Beschlusstext
- a) umfassende Gestaltung
- b) Auslegung zulässig?
Referentin: Beate Heilmann
Rechtsanwältin Beate Heilmann, Rechtsanwälte Heilmann und Kühnlein, Berlin
Die Online Seminare werden per “Go to Meeting” durchgeführt.
Zeit:
9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Teilnahmeentgelt
Für BFW-Verbandsmitglieder: 199,00 € zzgl. 19 % MwSt.
Für Nichtmitglieder: 269,00 € zzgl. 19 % MwSt
Dieses Seminar wird gemäß inhaltlichen Anforderungen zertifiziert nach §34c GewO
Sie möchten am Seminar teilnehmen?