Der BFW hat als Vertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft eine Stellungnahme zur Reform des Wohngeldes (WoGStärkG) abgegeben. Der BFW wird auch an der Anhörung am 28.02.2019 teilnehmen. Die gesetzlichen Änderungen sollen zum 01.01.2020 in Kraft treten.
Kurzbewertung: Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wohngeldes werden Haushalte mit niedrigem Einkommen stärker als bisher entlastet. Dies ist positiv, weil das Leistungsniveau seit der letzten gesetzlichen Anpassung und die Reichweite des Wohngeldes nicht mehr ausreicht, um die wohnungspolitischen und sozialen Zielstellungen des Wohngeldes zu erreichen.
Neben der Heizkosten- und Klimakomponente fehlt jedoch die jährliche Dynamisierung des Wohngeldes, obwohl absehbar ist, dass die Wohnkosten und die Verbraucherpreise auch in Zukunft deutlich steigen werden.
Hierdurch nimmt die Leistungsfähigkeit des Wohngeldes wie bereits in der Vergangenheit schrittweise bis zur nächsten gesetzlichen Überprüfung und Anpassung weiter ab. Einkommensanstiege, die nur die Verbraucherpreisentwicklung ausgleichen, führen dann weiterhin zu einer Reduktion oder dem Verlust des Wohngeldanspruchs. Dies widerspricht der gesetzlichen Zielsetzung und ist im Ergebnis unsozial, weil für viele Haushalte eine Unterstützung bei den Wohnkosten durch Wohngeld (gegebenenfalls in Kombination mit dem Kinderzuschlag) dann nicht mehr ausreicht, um ihren Lebensunterhalt mit eigenem Einkommen decken zu können. Obwohl sozialpolitisch nicht erwünscht, wechseln dann sehenden Auges wieder Jahr für Jahr Haushalte vom vorrangigen Leistungssystem Wohngeld in nachrangige Systeme der Grundsicherung. Dies darf so nicht bleiben. Die BFW-Stellungnahme unter 190208_Stellungnahme_Wohngeld_BFW